Mutter erbt von ihrer Mutter jetzt ist auch sie gestorben

15. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Dubbeldu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter erbt von ihrer Mutter jetzt ist auch sie gestorben

Hallo,
die Mutter(meine Oma) von meiner Mutter ist gestorben, es gibt leider kein Testament hat meine Mutter jetzt automatisch geerbt?
Nun ist meine Mutter leider auch verstorben,geht das Erbe ihrer mutter jetzt an meinen Vater oder direkt an die Kinder?
Sorry hört sich kompliziert an

Danke für die Antworten




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130025 Beiträge, 41467x hilfreich)

Zitat (von Dubbeldu):
hat meine Mutter jetzt automatisch geerbt?

Sofern keine der Ausnahmen (z.B. Erbunwürdigkeit, ...) greifen würde, ja.



Zitat (von Dubbeldu):
Nun ist meine Mutter leider auch verstorben,geht das Erbe ihrer mutter jetzt an meinen Vater oder direkt an die Kinder?

Kommt auf die uns unbekannten Faktoren (z.B. Testament, Erbunwürdigkeit, ...) an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8620 Beiträge, 4680x hilfreich)

Zitat (von Dubbeldu):
Hallo, die Mutter(meine Oma) von meiner Mutter ist gestorben, es gibt leider kein Testament hat meine Mutter jetzt automatisch geerbt?

Ja.
Zitat:
Nun ist meine Mutter leider auch verstorben,geht das Erbe ihrer mutter jetzt an meinen Vater oder direkt an die Kinder?

Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Erbe ist der Ehemann zur Hälfte und die Kinder zur anderen Hälfte.

Wenn es ein Testament gibt, gilt die dort bestimmte Erbfolge.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dubbeldu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten,
Was müssen wir denn jetzt machen um an unseren Teil des Erbes zu kommen? Testament gibt es nicht.
Notariell beglaubigte Vollmacht über den Tod hinaus liegt vor.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8620 Beiträge, 4680x hilfreich)

Zitat (von Dubbeldu):
Was müssen wir denn jetzt machen um an unseren Teil des Erbes zu kommen? Testament gibt es nicht.

Es muss ein Erbschein nach dem Tod der Oma und ein Erbschein nach dem Tod der Mutter beantragt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50190 Beiträge, 17575x hilfreich)

Zitat (von Dubbeldu):
Notariell beglaubigte Vollmacht über den Tod hinaus liegt vor.

Die kann man auch statt eines Erbscheins nutzen.

Liegt denn eine Vollmacht sowohl von der Oma als auch von der Mutter vor?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130025 Beiträge, 41467x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die kann man auch statt eines Erbscheins nutzen.

Solange sie nicht von den anderen Erben widerrufen wurde ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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