Hallo,
die Mutter(meine Oma) von meiner Mutter ist gestorben, es gibt leider kein Testament hat meine Mutter jetzt automatisch geerbt?
Nun ist meine Mutter leider auch verstorben,geht das Erbe ihrer mutter jetzt an meinen Vater oder direkt an die Kinder?
Sorry hört sich kompliziert an
Danke für die Antworten
Mutter erbt von ihrer Mutter jetzt ist auch sie gestorben
15. Mai 2026
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Frage vom 15. Mai 2026 | 19:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter erbt von ihrer Mutter jetzt ist auch sie gestorben
#1
Antwort vom 15. Mai 2026 | 19:37
Von
Status: Unbeschreiblich (130025 Beiträge, 41467x hilfreich)
Zitat :hat meine Mutter jetzt automatisch geerbt?
Sofern keine der Ausnahmen (z.B. Erbunwürdigkeit, ...) greifen würde, ja.
Zitat :Nun ist meine Mutter leider auch verstorben,geht das Erbe ihrer mutter jetzt an meinen Vater oder direkt an die Kinder?
Kommt auf die uns unbekannten Faktoren (z.B. Testament, Erbunwürdigkeit, ...) an.
#2
Antwort vom 15. Mai 2026 | 19:38
Von
Status: Richter (8620 Beiträge, 4680x hilfreich)
Zitat :Hallo, die Mutter(meine Oma) von meiner Mutter ist gestorben, es gibt leider kein Testament hat meine Mutter jetzt automatisch geerbt?
Ja.
Zitat:Nun ist meine Mutter leider auch verstorben,geht das Erbe ihrer mutter jetzt an meinen Vater oder direkt an die Kinder?
Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Erbe ist der Ehemann zur Hälfte und die Kinder zur anderen Hälfte.
Wenn es ein Testament gibt, gilt die dort bestimmte Erbfolge.
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#3
Antwort vom 15. Mai 2026 | 21:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antworten,
Was müssen wir denn jetzt machen um an unseren Teil des Erbes zu kommen? Testament gibt es nicht.
Notariell beglaubigte Vollmacht über den Tod hinaus liegt vor.
Danke
#4
Antwort vom 15. Mai 2026 | 21:17
Von
Status: Richter (8620 Beiträge, 4680x hilfreich)
Zitat :Was müssen wir denn jetzt machen um an unseren Teil des Erbes zu kommen? Testament gibt es nicht.
Es muss ein Erbschein nach dem Tod der Oma und ein Erbschein nach dem Tod der Mutter beantragt werden.
#5
Antwort vom 16. Mai 2026 | 10:06
Von
Status: Unbeschreiblich (50190 Beiträge, 17575x hilfreich)
Zitat :Notariell beglaubigte Vollmacht über den Tod hinaus liegt vor.
Die kann man auch statt eines Erbscheins nutzen.
Liegt denn eine Vollmacht sowohl von der Oma als auch von der Mutter vor?
#6
Antwort vom 16. Mai 2026 | 12:18
Von
Status: Unbeschreiblich (130025 Beiträge, 41467x hilfreich)
Zitat :Die kann man auch statt eines Erbscheins nutzen.
Solange sie nicht von den anderen Erben widerrufen wurde ...
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