Mutter gestorben, Vater möchte wieder heiraten...

18. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
pixelshaker
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 19x hilfreich)
Mutter gestorben, Vater möchte wieder heiraten...

Hallo,
ich habe vor 1 Jahr meine Mutter verloren und mein Vater hat schnell eine
neue gefunden. Vor kurzem hat mein Vater eine Schenkung an meine einzige Schwester gemacht (komplettes Geschäft wurde geschenkt ).
Er hatte mir kurz vorher gesagt, dass ich später dafür das Haus erben werde.
So weit ich glaube ist das Haus noch nicht abbezahlt.
Jetzt hat er eine neue Frau kennengelernt und möchte sie heiraten .
Soweit ich weiss hat er noch kein Testament gemacht und wird es bestimmt nicht so schnell machen.
Wenn er mal vor seiner neuen sterben sollte:
1.) Was bekomme ich ?
2.) Was bekommt meine Schwester ?
3.) Was bekommt die neue Frau?
4.) Was kann ich jetzt noch retten, denn ich bin ja nun nicht weniger Wert als
meine Schwester oder die neue!

Danke,
Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Wer wurde Erbe deiner Mutter? Gibt es ein Testament?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Die Frage ist doch - wem gehörte das Geschäft. Wenn es deinem Vater alleine gehörte, dann kann er zu seinen Lebzeiten damit machen, was er möchte - es sei denn, es gibt ein gemeinschaftliches Testament deiner Eltern, das etwas anderes aussagt (vermute ich aber mal eher nicht). Sollte dein Vater innerhalb der nächsten 10 Jahre sterben, hättest du auf die Schenkung einen Ergänzungsanspruch (aber auch dann wird alles davon abhängen, inwieweit dein Vater ein Testament gestaltet hat).
Ebenso verhält es sich mit dem Haus. Sollte aber hier deine Mutter Mit-Eigentümerin gewesen sein, so gehört sowohl dir wie auch deiner Schwester jetzt laut gesetzlicher Erbfolge bereits ein Anteil daran.
Also ob du etwas "retten" kannst, hängt von dem Besitz deiner Mutter ab und ob diese ein Testament erstellt hat. Alles was deinem Vater gehört - da kannst du derzeit keinen Einfluß nehmen. Und "menschlicher Wert" hat nichts mit rechtlichen Erbschaftsregeln zu tun, sondern mit Moral - aber die fehlt in Erbfällen meistens.

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"sika0304"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pixelshaker
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 19x hilfreich)

Meine Mutter hatte nie ein Testament gemacht.
Sie hatte auch nichts zu vererben.
Soweit ich weiss hat selbst mein Vater noch kein Testament gemacht.


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pixelshaker
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 19x hilfreich)

Ok, aber was ist wenn man Vater neu heiratet. Was würde die
neue Frau erben wenn es kein Testament geben würde?

Danke.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.08.2009 04:05:19
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

quote:
Soweit ich weiss hat selbst mein Vater noch kein Testament gemacht.


Und wie kommst Du dann darauf, dass Du nach seinem Tod das Haus erben würdest. Das kann nur dann der Fall sein, wenn es ein Testament gibt oder was noch besser wäre, dies vertraglich mit Deiner Schwester im Zusammenhang mit der Übertragung der Firma so geregelt wurde.

Ohne Testament oder vertragliche Regelung hättest Du aktuell im Erbfall nur Anspruch auf 50% des Hauses und nach der Heirat Deines Vaters nur noch auf 25% des Hauses.

Wenn Dein Vater es Ernst meint, dass Du das Haus nach seinem Tod erhalten sollst, dann ist eine entsprechende Regelung dringend geboten und zwar am Besten bei einem Notar. Zunächst solltest Du aber prüfen, ob es nicht doch ohne Deine Kenntnis bereits eine solche Regelung gibt. Es wäre jedenfalls nicht ungewöhnlich, wenn im Rahmen eines Übertragungsvertrages eine solche Regelung vorgenommen wird z.B. indem Deine Schwester einen Erbverzicht erklärt hat.

Sollte das der Fall sein, dann wärst Du aktuell Alleinerbin, nach der Heirat Deines Vaters würdest Du aber nur noch 50% erben.

Ohne anderweitige Regelung erbt die Ehefrau 50% und die übrigen 50% gehen an die Kinder.

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