Hallo,
meine Mutter ist vor kurzem gestorben. Sie hat kein Testament hinterlassen.
Mein Vater und meine Mutter haben zusammen ein Haus, beide sind im Grundbuch eingetragen.
Muss das Grundbuch nun zwingend geändert werden?
Meinem Bruder und mir würde wohl erbrechtlich ein Teil des Hauses zustehen. Dies möchten wir aber nicht. Das komplette Erbe soll mein Vater bekommen.
Benötigen wir trotzdem einen Erbschein?
Was müssen wir beachten?
MfG
Ara1984
Mutter gestorben - Grundbuch ändern?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Spätestens nach Todesfall des Vaters wollt ihr vermutlich das Grundbuch korrigieren: um zu Verkaufen oder einfach um Ordnung zu haben.
Ihr braucht jetzt nichts zu tun, aber dann müsst ihr nach Tod des Vaters dad Grundbuch korrigieren lassen und dafür eben dann erst den Erbschein der Mutter besorgen.
Teurer ist es auch: die Korrektur des Grunbuchs ist nur in den beiden Jahren ab Todesfall frei.
Es spricht nichts dagegen, den Vater sein Leben lang das ganze Haus nutzen zu lassen - kann man auch in einem privaten Vertrag ohne Notar festlegen.
Zusammengefasst: nein, ihr seid nicht gesetzlich gezwungen, das jetzt zu tun. Aber irgrndwann müsst oder wollt ihr oder eure Erben ein klares Grundbuch und dann wird es vermutlich komplizierter und mit Sicherheit teurer.
Und jetzt?
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