Mutter kürzlich verstorben -Übergabevertrag

2. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Blumenfee_
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter kürzlich verstorben -Übergabevertrag

Guten Tag, meine Fragen lauten wie folgt.

Ich habe eine Eigentumswohnung von meinen Eltern bekommen.
Mutter und Vater sind Übergeber zu gleichen Anteilen.
Der Übergabevertrag ist notariell.
Dort heißt es " Ein Pflichteils oder Erbverzicht soll nicht ausgesprochen werden"
Die Wohnung kann ich erst verkaufen und belasten , wenn der Übergeber verstirbt, so der Übergabevertrag
Meine Mutter ist bereits verstorben , mein Vater lebt noch.
Ich habe noch 2 Geschwister.

Welchen Anspruch kann ich geltend machen ?

Im normal Fall erbt der Vater die Hälfte und der Rest wird unter den Geschwistern aufgeteilt ?
Wie ist das mit einem Übergabevertrag?
Was kann ich einfordern ?

Ps: Die familiären Verhältnisse sind leider sehr schlecht.

Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 513x hilfreich)

Die Übergabe war als Schenkung gedacht? D.h. es würde nicht auf dein normales Erbe angerechnet werden (also sozusagen als Erbe vorab).

Was aber passieren kann, dass auf die 50%, die deiner Mutter an deiner jetzigen Eigentumswohnung gehörten, ein Ergänzungsanspruch berechnet wird, der dann doch wieder mit deinem Erbe verrechnet wird.

Ich würde einen Anwalt aufsuchen, um jetzt keinen Fehler zu machen (hängt ja auch vom Wert des Nachlasses ab).

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blumenfee_
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ist eine Schenkung,jedoch heißt es im Übergabevertrag

" Ein Pflichteils oder Erbverzicht soll nicht ausgesprochen werden"

Ist aber eine Schenkung. Im Normalfall erbe ich doch jetzt einen Teil des nachlasses ( Mutter) oder nicht ?

Oder wie ist das genau???

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