Mutter muss wohl ins Pflegeheim

27. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
elefant123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter muss wohl ins Pflegeheim

Hallo
Dez. 1990 starb mein Vater, wir sind 5 Kinder

Einer Bj.1950, Zwei (Zwillinge) Bj. 1952, EINE Bj.1960, Ich Bj. 1969.
Erheblicher Altersunterschied, was mich meine 3 ältesteten Geschwister immer merken liessen.(Angebliches Nesthäckchen) OK zugegeben 1978 gab es eine Carrera Bahn zu Weihnachten, aber waren die Zeiten nicht irgendwie anders? Egal...
Wie gesagt 1990 verstarb mein Vater, auf der Trauerfeier fingen die Zwillinge sich auch noch an zu prügeln (kein Witz).
Das ursprüngliche Testament meiner Eltern besagte, das der älteste entscheiden könnte ob er das Haus behalten wolle oder verkaufen, danach der 2. älteste die selbe Entscheidung usw.bis zu mir als jüngstem wäre die Entscheidung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr gekommen.
Im Sommer darauf fing ich (nach Feierabend) an das Haus zu streichen, im Verlauf der arbeiten mischten sich plötzlich die Zwillinge in die Arbeit ein und malerten wild drauf los, während ich zur Arbeit war. (da wurden die Seiten, die ohne Gerüst erreicht werden konnten mal eben gefärbt, die waren noch nicht mal grundiert .. Hauptsache bunt... (Wohlgemerkt sind beide auf dem Bau als selbständige HANDWERKER tätig gewesen). Als ich von der Arbeit kam und das sah, und es ansprach gab es natürlich Ärger. In meiner Erinnerung blieb noch hängen das mir der , der richtig gut finanziell da steht (im Sinne von RICHTIG GUT) entgegenblökte das er mich fertigmachen würde wenn die Mutter mal stirbt...Von Ihm aus könnte die Mutter verrecken...Er würde mich fertig machen, koste was es wolle. (Alles wegen einer Wand die weder gereinigt noch grundiert war, und von denen schon gestrichen wurde ( Sprachlos ))
Auf anderen familieren Feiern konnte ich seitdem auch nie wieder ein vernünftiges Wort mit ihm reden, schade , aber ist so. Ich gehe also von der Drohung aus.
Es vergingen ein paar Jahre und meine Freundin und ich gedachten zu bauen.
Meine Mutter wollte nicht alleine im Haus bleiben und wollte das ich den ungenutzten (Roh) Anbau ausbaue.
Ich entgegnete das mir die Drohungen der älteren Brüder gereicht hätten und ich keine Lust hätte irgendwelches Geld in ein Haus zu investieren, wenn ich evtl. schon nach kurzer Zeit an der Luft sitzen würde, da ich von der Erbfolge ja an letzter Stelle stehe...
Mutter erkundigte sich beim Notar und im Dez 1995 wurde mir das Erbbaurecht übertragen, mit der Auflage das Mutter Wohnrecht hat (Altenteil), ihr ein Kellerraum zusteht, 1/3 Obst (wer braucht sowas) im gepflückten Zustand, und ein gewisser Teil vom Garten für Sie nutzbar sei.Wenn und solange die Hege und Pflege von dem neuen Erbbauberechtigten aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht erbracht werden kann und deshalb eine Pflegeperson bestellt werden muß trägt der Erbbaubechtigte die hierdurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht von einer Pflegepflichtversicherung bezahlt werden und durch einen Beitrag der erschienen zu 1 (Meine Mutter) in Höhe von 40 % Ihres gesamten Renteneinkommens gedeckt wird.
Der Jahreswert des Altenteilsrechtes geben wir zum Zwecke der Kostenberechnung mit 15700 DM an.
Im Vorhinein ist der älteste Sohn meiner Eltern im Jahre 1976 schonmal sehr stark ausgezahlt worden(knapp30.000 DM, worauf eine Hyp auf das Haus aufgenommen wurde, allerdings finde ich keinen Empfangsbeleg,ich meine aber im "alten Testament" sei das vermerkt gewesen, auch der heute Wohlhabende Zwilling hat im gleichen Jahr 1976 7000 DM erhalten. Beide hatten mal geschäftliche Probleme, es kam aber keiner darauf, als es mal geschäftlich wesentlich besser lief, den Eltern das Geld auch nur ansatzweise zurückzugeben, stattdessen wurden vom ältesten im Jahre 1980 ziemlich exakt 30000 DM Lottogewinn in eine Rio de Janeiro Reise und Rolex Uhr angelegt..(hmmm wer braucht sowas, wenn die alten Herrschaften an einem Kredit abbezahlen) .Mittlerweile ist dieser aber auf Hartz IV
Der andere Zwilling ist mehrfach von 1991 bis 1996 ausgezahlt worden und unterschrieb, das sein Pflichtteil abgegolten sei.
Meine Schwester erhielt mal Mitte der 90 iger 15000 DM (mit der will, möchte und werde ich es mir nicht verscherzen, wir sind die einzigen, die uns um irgendetwas kümmern) Das ist und bleibt meine Lieblingsschwester, ok ich habe nur die eine, aber trotzdem....
Ich habe jedenfalls seitdem einiges in das Haus investiert, da ich seinerzeit eher sehr stark "unbedarft" dieses Erbbaurechtübertragungsgedöns unterschrieben habe.
Das ursprüngliche Testament meiner Eltern besagte, das der älteste entscheiden könnte ob er das Haus behalten wolle oder verkaufen, danach der 2. älteste die selbe Entscheidung usw.Mutters Angst und meine Bedenken hingen halten an dem Punkt, das ich gar nicht mehr zur Entscheidung des Verkauf des Elternhaus beitragen könnte. Ich wollte mein Elternhaus auf gar keinen Fall verkaufen.
Nun liegt Muttern mit 78 im Krankenhaus, wie es aussieht braucht sie mindestens Unterstützung, wenn nicht Pflegeheim.
Ich bin aber seit dem 1.1.2009 arbeitslos, kann wahrscheinlich ab dem 1.4.2009 bis Ende des Jahres wieder in einer anderen Fa. anfangen, aber... eben nur wahrscheinlich... und eben befristet. Derzeit würde ich noch behaupten, das ich sie füttern und anziehen könnte, aber waschen und so weiter macht mein Magen und meine Bandscheibe nicht mit (ehrlich)
Mein Problem ist nun eigentlich:
Ich weiss nicht wirklich gehört mir nun das Haus alleine? Oder nur die Hälfte von Mutter? Sind die Pflichtteile die ausgezahlt wurden nun die des Vaters? Was bekommen die anderen 4, wenn Muttern stirbt?

Bin ich alleine der Dumme wenn Mutterns Rente nicht ausreicht für die Pflege.
Habe ich also neue Fenster eingebaut, Mutterns Bad umgebaut etc., den Garten umgestaltet etc. Die anderen haben Geld für den Pflichtteil bekommen und ich darf alleine das Pflegeheim bezahlen?
Den Notar von damals gibt es natürlich nicht mehr....
Dessen(Er selbst ca Bj.1925) Aussage war damals, das es so eine super Regelung sei um Ärger zu vermeiden, mit 1/3 Obst und so weiter, aber der wirkliche Fall der Pflege hat sich ja nun mal grundlegend geändert.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
elefant123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso ja .........
Muss ich ja auch noch bemerken.
Es stand natürlich auch noch seit 1995 in dem Erbbaurechtübernahmevertrag, das wenn ich beispielsweise, das Haus beleihen, verkaufen oder verschenken würde, das Haus an meine Mutter zurückfallen würde.
Anno 2006 hatte ich mich im Transportwesen selbständig gemacht, die Bank gab mir nur einen Kredit wenn Muttern von Ihrer 1. Stelle zurücktritt.
Nach einigen ziemlich undurchsichtigen Ärgereien mit meiner damaligen Hausbank, genau zum Zeitpunkt des Beginn der Wirtschaftskrise (obwohl ich schon seit einem Jahr wieder in einem Angestelltenverhältnis war, wurde mir der Kredit trotz geleisteter vereinbarter Tilgung gekündigt) ich habe diesen Kredit zwar vor kurzem mit einer anderen Bank abgelöst, aber es ist noch nicht aus dem Grundbuch ausgetragen.

Schnellstmöglich nachholen, oder besser stehen lassen?

Vielen Dank im voraus
Elefant123

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ist das eine Frage oder ein Schicksalsroman :grins:

Ich finde, das ist unmöglich durchzulesen. Straff die Sache doch mal auf das Wesentliche - Gefühle und Anekdoten tun doch nicht zur Sache.

Beispiel:

Aus diesem Monstrum:

´´Nach einigen ziemlich undurchsichtigen Ärgereien mit meiner damaligen Hausbank, genau zum Zeitpunkt des Beginn der Wirtschaftskrise (obwohl ich schon seit einem Jahr wieder in einem Angestelltenverhältnis war, wurde mir der Kredit trotz geleisteter vereinbarter Tilgung gekündigt) ich habe diesen Kredit zwar vor kurzem mit einer anderen Bank abgelöst, aber es ist noch nicht aus dem Grundbuch ausgetragen.´´

....kann man diese Information machen:

``Ein bereits abgelöster Kredit ist noch im Grundbuch eingetragen``

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