Mutter nutzt postmortale Vollmacht zur Erbschleicherei

8. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb540824-13
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter nutzt postmortale Vollmacht zur Erbschleicherei

Moin, ich versuche es kurz zu machen. Vater hinterlässt kein Erbe, war sehr sehr krank und gab meiner Mutter etwa 2 Wochen vor seinem Tod (wo er eigentlich nur noch geschlafen hat) eine Bankvollmacht, die auch nach dem Tod gilt. Ich widerrum schrieb der Bank, die einen Erbschein wollte. Nun erfuhr ich von der Bank, das Konto (die Konten) wurden aufgelöst und alles Geld befindet sich auf dem Konto meiner Mutter und ich solle mich mit dem Erbschein an meine Mutter wenden. Und ich habe nun von einem BGH Urteil erfahren, das eine postmortale Vollmacht keineswegs genügt, um all das zu tun. UND: Meine Mutter verweigert mir die Auszahlung. Das ich einen Anwalt brauche, weiss ich, aber ich brauche auch vorher schon mal eine Meinung, denn ich selbst habe wenig Geld, bin zu 50% behindert und es geht um eine Menge Geld.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Der Beitrag widerspricht sich. Der Erblasser soll keine Erben haben. Wieso möchten Sie dann einen Erbschein? Wie sind Sie denn mit dem Erblasser verwandt?

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#2
 Von 
fb540824-13
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin der einzige Sohn. Mein Vater starb, hinterliess kein Testament, weswegen die gesetzliche Erbfolge eintrat. Mutter 1/2, ich, Sohn 1/2. Das sagte ich auch der Bank, die einen Erbschein wollte, also ab zum Notar, Erbschein beantragt, vor 3 Tagen bekommen. Bank sagt: Konto bereits durch Mutter aufgelöst, ich soll mich mit dem Erbschein an meine Mutter wenden, Mutter sagt: Du bekommst nichts.

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#3
 Von 
fb540824-13
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AR0710):
Der Beitrag widerspricht sich. Der Erblasser soll keine Erben haben. Wieso möchten Sie dann einen Erbschein? Wie sind Sie denn mit dem Erblasser verwandt?



Ich bin der einzige Sohn. Mein Vater starb, hinterliess kein Testament, weswegen die gesetzliche Erbfolge eintrat. Mutter 1/2, ich, Sohn 1/2. Das sagte ich auch der Bank, die einen Erbschein wollte, also ab zum Notar, Erbschein beantragt, vor 3 Tagen bekommen. Bank sagt: Konto bereits durch Mutter aufgelöst, ich soll mich mit dem Erbschein an meine Mutter wenden, Mutter sagt: Du bekommst nichts.

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Schon mal falsch gerechnet!
Bei üblichen Eheverhältnissen(Zugewinngemeinschaft) kann man meist von gemeinsamem Vermögen ausgehen. Also gehören der Mutter bereits 50%. Also sind nur 50% zu verteilen. Der Mutter gehören dann 75% und Dir allenfalls 25%.
Oder welche Aufteilung steht auf dem Erbschein? Oder warum soll dem Vater 100% des ehelichen Geldbestandes gehören?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#5
 Von 
fb540824-13
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf dem Erbschein steht:

MUTTER: 1/2 (50%)
SOHN: 1/2 (50%)

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#6
 Von 
fb540824-13
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

zudem hat meine Mutter gar nicht gearbeitet, etwa 20 Jahre lang und das Geschäft gehörte meinem Vater.

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8009 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
...ich selbst habe wenig Geld, bin zu 50% behindert und es geht um eine Menge Geld.

:???: Es doch offensichtlich kein Erbe vorhanden.
Zitat (von fb540824-13):
Vater hinterlässt kein Erbe

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#8
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Ja, natürlich wird das Erbe des Vaters 50/50 aufgeteilt.

Aber ihm gehört eben nicht 100 % auf dem Konto, sondern nur 50 % und diese werden dann 50/50 verteilt (vor Verteilung wird dann noch Beerdigung u.s.w. abgezogen)

Zitat:
Vater hinterlässt kein Erbe


Aber was ist denn nun mit der Aussage gemeint? Ist nix da, oder nur das Konto, oder wie gerade geschrieben eine Firma? Das ist alles ein wenig unübersichtlich (auch eine Firma kann u.U. nur noch aus roten Zahlen bestehen...)

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb540824-13
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, nur um ein paar Zahlen zu nennen. Es gab 3 Konten. Eines, auf dem das Geld des Geschäftes einging, Jahresumsatz nach 15 Jahren 230000 Euro/ Jahr. Das Geschäftskonto lief allein auf dem Namen meines Vaters. Dann gab es ein Tagesgeldkonto, das auch meinem Vater gehörte und ein gemeinsames Konto, auf dem mein Vater Geld einzahle, über das auch meine Mutter verfügen konnte. Durch diese Kontovollmacht sollte meine Mutter natürlich Beerdigung usw zahlen, was sie auch tat, hat dann aber die beiden Konten meines Vaters aufgelöst zu Ihren Gunsten. Es geht also um viel Geld, was meine Mutter mir aber nicht geben will, obwohl das Gesetz sagt, 50% Mutter 50% Sohn. Das Geschäft gibt es noch. Das Gewerbe ist zwar abgemeldet, aber die Einrichtung, Verkaufgegenstände ect ist alles noch da. Falls es jemand nochmal googeln will, es handelt sich um ein Geschäft in Greetsiel, ein Tourismusort mit Millionen von Touristen

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#10
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Offensichtlich hast Du es versäumt, nach dem Tode des Vaters etwaige Vollmachten zu widerrufen. Nun wirst Du mit dem Ergebnis leben und versuchen müssen, Dich bei der Mutter schadlos zu halten.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 08.03.2020 22:02

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#11
 Von 
fb540824-13
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Bank hat mich darüber auch gar nicht aufgeklärt, das ich die Vollmacht hätte widerrufen können...woher hätte ich das wissen sollen. Und ich muss mich an meiner Mutter schadlos halten. Dann werde ich sie wohl verklagen und da sie meine Mutter ist gibt es ja auch noch ein weiteres Erbe, von dem ich nun auch den Pflichtteil einklage. Ich sag euch was, als Kind wurde ich als Last empfunden, wurde geschlagen, bin mit 11 zu meiner Oma und und und. Ab heute habe ich keine Mutter mehr. Ich wünsche allen hier, das sie Liebe in ihrem Leben haben, denn mir ist NICHTS geblieben.

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#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von fb540824-13):
zudem hat meine Mutter gar nicht gearbeitet, etwa 20 Jahre lang und das Geschäft gehörte meinem Vater.
Was ändert das an der Zugewinngemeinschaft? Sind Haushalt und Kinderbetreuung keine Arbeit? Mir scheint, als wenn man mit einer etwas ungeschickten Art und womöglich überzogenen Forderungen hier eine entsprechende Gegenwehr ausgelöst hat. Daher werden jetzt vermeidbare Anwaltkosten fällig.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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