Mutter verstorben, Tante bekommt Haus

25. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Kyle123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter verstorben, Tante bekommt Haus

Hallo,
ich hätte eine Frage. Meine Mutter ist vor 13 Jahren gestorben und meine Großeltern waren sehr wohlhabend.
Meine Großmutter ist jetzt aber verstorben und ich habe erfahren, dass vor 5 jahren ein Haus auf meine Tante überschrieben wurde. Kann ich aufgrund der 10 jahresfrist rechtlich dagegen vorgehen, da mMn meiner verstorbenen Mutter die Hälfte gehört, also meine Schwester und ich die Hälfte des Hauses erben?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4508x hilfreich)

Kann ich aufgrund der 10 jahresfrist rechtlich dagegen vorgehen, da mMn meiner verstorbenen Mutter die Hälfte gehört, also meine Schwester und ich die Hälfte des Hauses erben?
Nein.

Das Haus wurde eurer Tante übertragen und gehört somit nicht mehr zum Nachlass. Ihr habt somit keinerlei Ansprüche auf das Haus. Ggf. steht euch ein Pflichtteilsergänzung (in bar) zu.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ich denke, dass da noch Ansprüche bestehen.
ergibt sich aus:

BGB
§ 2325
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen
....

Da rechnet sich die Beauftragung eines Fachanwalts für Familienrecht.

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#3
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Und falls der Großvater noch lebt, dann gehörte das Haus vermutlich nur zu 50% der Großmutter, die dann wiederrum 50% an den Großvater gibt und die anderen 50% zur Hälfte auf die Töchter. Dann die eine Tochter womöglich noch enterbt, d.h. Reduzierung auf den Pflichtteil.
Da würde dann schon nur noch 12,5 % überbleiben, die auf deine Schwester und dich entfallen würden.
Deiner Mutter kann natürlich nur etwas gehören, was sie bekommen hat.
Oder war der Großvater schon gestorben? Und wenn die Großeltern vermögend waren/sind, dann haben die mit Sicherheit ein Testament und sich notariell beraten lassen, oder?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Ein Pflichtteilergänzungsanspruch kommt auch nur dann in Betracht, wenn der Wert des verschenkten Hauses mehr als die Hälfte des Gesamtvermögens umfasst hat. Da Du die Großeltern als wohlhabend bezeichnest, ist es nicht klar, ob ihr bzgl. des Hauses überhaupt Ansprüche habt.

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