Hallo
wie ist das zu handhaben ?
Mutter ist verstorben, es ist noch Vermögen vorhanden (Sparbücher, Konti....keine Immobilien o.ä)
Der Sohn hat schon seit Jahren alle Bankvollmachten und ist auch in der Erbfolge als Einziger vorhanden.
Ein amtliches Testament gibt es nicht , nur ein Berliner Testament zwischen den Eheleuten und danach dem Sohn.
Muss hier ein Testament bei Gericht eröffnet werden ? Die Erbfolge ist ja eigentlich klar.
Was ist der Unterschied zum Erbschein ?
Gruss
Piet
Mutter verstorben - Testamentseröffung wenn sowieso einziger Erbe
16. Januar 2017
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Frage vom 16. Januar 2017 | 14:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter verstorben - Testamentseröffung wenn sowieso einziger Erbe
Testament oder Erbe?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 16. Januar 2017 | 15:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
was wäre wenn es das testament nicht gäbe ?
das macht doch in der folge keinen unterschied,
-- Editiert von fb457697-25 am 16.01.2017 15:22
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#3
Antwort vom 16. Januar 2017 | 15:49
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 33x hilfreich)
Auch wenn das im Ergebnis nichts ändert, ist ein Testament der Wille des Erblassers. Daher wird es auch eröffnet.
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