Mutter verstorben-pflichtteil vom stiefvater???

9. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
provence123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 12x hilfreich)
Mutter verstorben-pflichtteil vom stiefvater???

hallo,
ziemlich verzwickt. meine mutter hat in 3. ehe ein gemeinsames haus.sie hat mir gesagt, daß beim notar schriftlich festgehalten wurde, daß wenn sie zuerst verstirbt das vermögen auf die 4 kinder gleich aufgeteilt werden. ich bin aus ihrer 1.ehe. meine beiden halbgeschwister aus der 2. ehe und ehemann nr.3 brachte einen sohn mit in die ehe.
sie erzählte mir ich würde automatisch bescheid bekommen.
sie haben es so beim notar geändert, daß alle 4 kinder gleich begünstigt werden. nun erzählte mir meine halbschwester das sie ein schreiben vom amtsgericht bekommen hat worin allerdings nur stand, daß meine mutter verstorben ist. ich verstehe mich gut mit meinem stiefvater.möchte nicht unbedingt meinen pflichtteil einklagen.aber was passiert mit dem haus wenn er es z.b. verkauft oder sonst sein leben ändert??kann ich dann noch an mein pflichtteil?so wie ich es verstanden habe erben wir 4 alles gemeinsam wenn er verstirbt.
danke für tips.ich blicke da nicht mehr durch


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Jetzt warte doch erst einmal ab, bis Du genau weißt, was im Testament festgelegt wurde.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
provence123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 12x hilfreich)

hallo und danke.
wird das testament-beim notar hinterlegt-eigentlich eröffnet?
mein stiefvater lebt ja noch..

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12x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Beim Notar wird kein Testament verwahrt, er gibt dieses nach der Beurkundung in die amtliche Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht. Dieses wiederum schickt das Testament an das zuständliche Nachlassgericht zur Eröffnung.

Ein gemeinschaftliches Testament wird auf den Tod des Erststerbenden eröffnet und wiederverwahrt und auf den Tod des Überlebenden erneut eröffnet.

Die Beteiligten erhalten vom NG eine Abschrift des Testaments.

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0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
provence123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 12x hilfreich)

danke erstmal.
habe nun post bekommen. es handelt sich um einen erbvertrag.
sollte mein stiefvater versterben erben alle 4 kinder gemeinsam.beim tod eines erben wird der anteil auf die übrig gebliebenen erben verteilt.ausgenommen wurde meine schweszter.verstirbt sie erbt ihre tochter ihren teil.(mh sie hat 2 töchter).
sollte mein stiefvater nun das haus verkaufen kann ich dann mein pflichtteil beanztragen?
es kann ja sein daß er nun neu heiratet usw.
danke für antworten

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Da du "enterbt" worden bist, hast du einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar den du innerhalb von drei Jahren gegenüber deinem Stiefvater geltend machen kannst.

Du solltest allerdings den Erbvertrag nochmal durchlesen, ob es eine "Strafklausel" behinhaltet, so dass du ggf. auf den Tod des Letztsterbenden leer ausgehst.

Du musst abwägen, ob du jetzt deinen Pflichtteil beanspruchst oder den Erbvertrag und letztendlich auch den letzten Willen deiner Mutter "respektierst". Solltest du deinen Pflichtteilsanspruch geltend machen, wird das Verhältnis zu deinem Stiefvater mit Sicherheit darunter leiden (das ist natürlich eher eine moralische Geschichte ;) )

Wenn er als Alleinerbe eingesetzt wurde (keine Vor-/Nacherbschaft, das steht dann auch wörtlich so im Erbvertrag), kann er über das Vermögen frei verfügen.

Sollte er nochmlas heiraten, kann er die Erbfolge nicht mehr ändern, die Ehefrau hätte dann wiederum einen Pflichtteilsanspruch.



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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 74x hilfreich)

Ich habe das so verstanden, dass Deine Mutter 3 leibliche Kinder hat.

Wenn Du jetzt den Pflichtteil forderst, dann wäre das 1/12 des Nachlasses Deiner Mutter. Wenn das Haus 50/50 eingetragen ist, dann wäre das also 1/24 des Hauswertes.

Sollte der Erbvertrag eine Strafklausel enthalten, dann bekommst Du nach dem Tod des Schwiegervaters nichts, ohne Forderung des Pflichtteils würdest Du 1/4 bekommen.

Man muss also genau überlegen, was man wegen gerade einmal 4,17% des Hauswertes riskieren will. Dem gegenüber stehen 25% nach dem Tod des Schwiegervaters.

Der Schwiegervater darf übrigens nicht eines der Kinder einfach so bevorzugen durch lebzeitige Schenkungen. Wenn er das Haus verkauft und das Geld verjubelt oder dieses z.B. für ein Pflegeheim drauf geht, dann ist es aber weg und zwar für alle Kinder.

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