Mutter verstorben - wie ist das mit ihren noch offenen Rechnungen?

10. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
sanda.erich
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 30x hilfreich)
Mutter verstorben - wie ist das mit ihren noch offenen Rechnungen?

Hallo,

meine mutter ist vor einem Monat verstorben.

Kann mir jemand sagen, wie ist mit ihre noch offene Rechnungen?

z.B. bei, Quelle, Bank Kredit, Telefon etc.

Da meine mutter keine Versicherung oder andere Vermögen hat und ich schon die Beerdigungskosten übernommen hatte, muss ich auch den Rest Bezahlen?

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"sanda.erich@yahoo.de aus 35764"




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8625 Beiträge, 4681x hilfreich)

Wenn du Erbe geworden bis, "erbt" du auch die Verbindlichkeiten!

Weshalb hast du die Erbschaft nicht ausgeschlagen (innerhalb von sechs Wochen möglich)?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50216 Beiträge, 17581x hilfreich)

Du solltest die Erbschaft ausschlagen, da Du ansonsten automatisch Erbe wirdt und für die Schulden aufkommen musst.

Für die Beerdiguungskosten musst Du auch bei einer Ausschlagung aufkommen.

Die offenen Rechnungen werden aus dem Nachlass Deiner Mutter bezahlt. Wenn der nicht reicht, dann haben die Gläubiger Pech gehabt.

Allerdings hast Du bei einer Erbausschlagung keinen Anspruch auf irgendwelche Dinge aus dem Nachlass Deiner Mutter, genau genommen auch nicht auf persönliche Dinge.

0x Hilfreiche Antwort

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