Nießbrauch - Muss Sie die Tilgung des Darlehen übernehmen?

6. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
KKoenig
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nießbrauch - Muss Sie die Tilgung des Darlehen übernehmen?

Guten Tag,

ich habe eine rechtliche Frage bezüglich Nießbrauch und hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

Folgende Ausgangslage: Meiner Mutter und mir gehören jeweils hälftig ein Mehrfamilienhaus, d.h. wir sind beide gleichberechtigte Eigentümer.

Die PRblematik ist, dass sie zusätzlich noch Nießbrauch hat und jetzt aufgrund verschiedener Reparaturmaßnahmen eine Hypothek oder ein Darlehen aufnehmen möchte und als Sicherheit das Haus hinterlegen will. Kann sie dies ohne meine Zustimmung durchführen ?

Wenn ja, wie sieht es mit der Tilgung aus ? Muss Sie die Tilgung des Darlehenübernehmen ?

Wenn Sie sterben sollte und ich ihren Anteil erben sollte, wird dann dieses Darlehen auch auf meine Person übergehen ? Oder wird das Darelehen zwischen mir und meinem Bruder geteilt auch wenn nur ich dieses Haus erbe und er ein anderes Haus ?

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Danke im voraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

...Die PRblematik ist, dass sie zusätzlich noch Nießbrauch hat und jetzt aufgrund verschiedener Reparaturmaßnahmen eine Hypothek oder ein Darlehen aufnehmen möchte und als Sicherheit das Haus hinterlegen will....
Warum ist der Nießbrauch eine Problematik?
Wie soll deine Mutter sonst die Sicherheit für einen Kredit aufbringen?

...Kann sie dies ohne meine Zustimmung durchführen ?...
Deine Mutter kann ohne deine Zustimmung nur ihren Anteil belasten.
Ob sich die Bank darauf einlässt?

...Wenn ja, wie sieht es mit der Tilgung aus ? Muss Sie die Tilgung des Darlehenübernehmen ?...
Zahlen muss derjenige, der das Darlehen aufnimmt.

...Wenn Sie sterben sollte und ich ihren Anteil erben sollte, wird dann dieses Darlehen auch auf meine Person übergehen?Oder wird das Darelehen zwischen mir und meinem Bruder geteilt auch wenn nur ich dieses Haus erbe und er ein anderes Haus ?
Das hängt davon ab ob es ein Testament gibt und was ggf. darin bestimmt ist.

Generell "erbt" man auch die Schulden.

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