Nach 6 Jahren Testament aufgetaucht Pflichtteil??

7. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Malu75
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach 6 Jahren Testament aufgetaucht Pflichtteil??

Guten Morgen,

meine Mutter ist vor 6 Jahren verstorben. Ein Testament gab es zu diesem Zeitpunkt nicht.
Das was da war, wurde zwischen meinem Vater und mir aufgeteilt.
Größte Position ein 2-Familien Haus, welches kompl. vermietet war.
Mieteinnahmen sollten in den Kredit des Hauses fließen. (jetzt habe ich so meine Zweifel, ob auf dem Haus überhaupt noch ein Kredit läuft)

Grundbuch wurde umgeändert und ich stand da mit 1/4 drin. (weil jetzt bin ich wieder ausgetragen worden)

Jetzt ist angeblich ein Testament aufgetaucht, wo mein Vater alles alleine Erben soll.
Dieser hat das neu gefundene Testament auch direkt beim Nachlassgericht eingereicht und ich bekam Post von diesem.
Habe meinen Vater darauf angesprochen (sehr schwieriges Verhältnis) und er meinte, ich bekäme jetzt nichts.

Ich habe ihn auf mein Pflichtteil hingewiesen und darauf bestanden, Einblick in sämtliche Unterlagen zu erhalten, welche Vermögenswerte meiner Mutter enthalten haben. Wie zb. Kontoauszüge aller Konten, Restschuld (Kredit) des Hauses, Wert des Hauses usw.

Er verweigert mir die Auskunft, dass es mich nach seiner Meinung nichts angehe und das er nach so langer Zeit keine Unterlagen mehr hätte.

Ich habe ihn bereits zweimal schriftlich aufgefordert, mir die gewünschten Unterlagen zu geben. Er sagte mir, ich müsste mir einen Anwalt nehmen. Aber den könnte ich mir sparen, da ich eh verlieren werde.
Jetzt ignoriert er mich jetzt komplett.

Muss ich das Ganze jetzt über einen Rechtsanwalt ausfechten lassen und wer bezahlt diesen am Schluss??
Habe nämlich Angst, auf diesen Gerichts-/Anwaltskosten sitzen zu bleiben.


-- Editiert von User am 7. März 2023 11:20

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat (von Malu75):
Muss ich das Ganze jetzt über einen Rechtsanwalt ausfechten lassen

Nach folgender Ansage würde ich sagen, dass das erforderlich ist.
Zitat (von Malu75):
Er sagte mir, ich müsste mir einen Anwalt nehmen.


Zitat (von Malu75):
Muss ich das Ganze jetzt über einen Rechtsanwalt ausfechten lassen und wer bezahlt diesen am Schluss??

Wenn Dein Vater nachweislich in Verzug ist, dann wird er den Anwalt bezahlen müssen. Daher sollte der Vater zunächst gerichtsfest (Einschreiben) mit angemessener Fristsetzung aufgefordert werden, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen.

Es ist natürlich denkbar, dass er Dich aus Verärgerung über so ein Vorgehen enterbt. Daher solltest Du Dir genau überlegen, wie Du vorgehen möchtest.

-- Editiert von User am 7. März 2023 12:24

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Malu75
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die schnelle Antwort.

Habe die beiden Briefe direkt in seinem Briefkasten geworfen. War wohl nichts :sweat:
Dann mache ich das Ganze per Einschreiben nochmal.
Welche Frist muss ich denn da setzen?

Enterben wird er mich sowieso. Mein Bruder ist vor 20 Jahren bei einem Autounfall ums Leben gekommen, als er zur Post wegen eines Paketes war.
Ich sollte es eigentlich mitnehmen. Hatte es aber vergessen. Daher macht er mich für den tod meines Bruders verantwortlich. War halt sein "Bester"!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Malu75):
Habe die beiden Briefe direkt in seinem Briefkasten geworfen.


Wenn Du jemanden dabei hattest, der gesehen hat, dass Du den Brief in den Briefkasten geworfen hast und der auch den Inhalt kannte, geht das auch.

Zitat (von Malu75):
Dann mache ich das Ganze per Einschreiben nochmal.


Wichtig: Einwurfeinschreiben, bei einem anderen kann Dein Vater die Annahme verweigern oder es nicht von der Post abholen. Auch hier solltest Du einen Zeugen für den Inhalt mit zur Post nehmen.

Der Zeuge kann ja direkt auf der Kopie vermerken, das er in Kenntnis des Inhalts den Brief am tt.mm.jjjj hh:mm Uhr den Brief in dem Briefkasten Deines Vaters bzw. bei der Post abgegeben hat.

Damit kannst Du Deinen Vater in Verzug setzen. Frist genau setzen. 14 Tage sind ausreichend.

Am besten mit Datum und Uhrzeit. Z.B. 22.03.2023 um 12 Uhr. Bei den 14 Tagen die Laufzeit Deines Briefes mitberücksichtigen.

Wenn die Frist verstrichen ist, mit dem Brief zum Anwalt.

Geht nicht anders.

Hier eine Musterschreiben. Mit "Pflichtteil einfordern Muster" findet sich eine ganze Menge.

https://www.erbrecht-mangold.de/wp-content/uploads/filebase/Muster,%20Vorlage,%20Schreiben%20Geltendmachung%20Pflichtteil.pdf

Zitat (von Malu75):
Enterben wird er mich sowieso. Mein Bruder ist vor 20 Jahren bei einem Autounfall ums Leben gekommen, als er zur Post wegen eines Paketes war.
Ich sollte es eigentlich mitnehmen. Hatte es aber vergessen. Daher macht er mich für den tod meines Bruders verantwortlich. War halt sein "Bester"!


So ein netter Mensch! Als wenn das ein Grund wäre?!

0x Hilfreiche Antwort

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