Nach Erbauseindandersetzung festgestellt das Geld abgehoben wurde durch Miterben

20. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
myrtus
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)
Nach Erbauseindandersetzung festgestellt das Geld abgehoben wurde durch Miterben

Kann man noch nach einer erfolgten Erbauseinandersetzung noch jemanden anzeigen/verklagen wenn derjenige zum an dem Tag wo meine Mutter verstorben ist 4000 Euro abgehoben hat und dies nicht mal erwähnt geschweige denn gesagt hat oder belegt hat wofür das Geld genommen wurde.?

Diese Person hat sich von meiner Mutter eine Vollmacht über den Tod hinaus geholt und auf den Kontoauszügen habe ich jetzt erst 2 Jahre später gesehen das genau an dem Tag wo meine Mutter gestorben ist die Person zur Bank gegangen ist und das Geld geholt hat.

Kann man da jetzt noch was machen ? Anzeigen oder mit Anwalt klagen und auffordern zu belegen was seine Person alles mit dem Geld gemacht hat ? Person ist auch Miterbe und ich komme dagegen nicht mehr alleine an, da ich auch gesundheitlich es nicht mehr schaffe mich zu wehren dagegen ich brauche Hilfe an wen kann ich mich wenden?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Anzeigen oder mit Anwalt klagen und auffordern zu belegen was seine Person alles mit dem Geld gemacht hat ?


Ja, das kann man machen.

Wenn man dazu nicht selbst in der Lage ist, dann kann man damit einen Anwalt beauftragen.

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
myrtus
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja reden probieren tue ich seit langem, ich habe ja von der Person die Kontoauszüge z.B. gefordert und auch teilweise welche bekommen.

Diese wurden mit den Übersichts Auszügen der Bank verglichen und komischerweise fehlten die Auszüge wo Geld abgehoben wurde.

Da kommt man mit reden dann leider auch nicht weiter. Schäbig genug nur weiss ich einfach nicht weiter.

Signatur:

Siggi hat Pause

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
myrtus
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):


Wenn man dazu nicht selbst in der Lage ist, dann kann man damit einen Anwalt beauftragen.


Und kann es dann passieren das man auf sämtlichen Kosten samt ärger darauf sitzen bleibt? Anwälte kosten ja viel Geld...

Signatur:

Siggi hat Pause

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Ja, das kann passieren.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.912 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen