Nach Erbausschlagung Zugriff auf Immobilie?

15. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Mezzzy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Erbausschlagung Zugriff auf Immobilie?

Hallo!
Wenn ein Erbe ausgeschlagen wird, wegen Schulden, können dann die Gläubiger noch auf eine Immobilie zugreifen, die dem einzigen Sohn bereits vor 9 Jahren überschrieben worden ist? Er steht im Grundbuch. Ich frage mich, ob hier auch diese 10 Jahresfrist zum Tragen kommen könnte?
Lg, Mezzzy

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Die 10-Jahresfrist betrifft nur Erbschaften
oder Schenkungen wenn der Schenker bedürftig wird.
Auf das Haus des Sohnes haben die Gläubiger
keinen Zugriff.


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#2
 Von 
Mezzzy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön !

Dann kümmert sich das Nachlassgericht um Wohnungsauflösung des Verstorbenen, richtig?! Lg, Mezzzy

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Nö, das muss der Erbe erledigen, welcher nach den Ausschlagungen "an der Reihe" ist. Irgendjemand erbt immer, und wenn es als letzte Möglichkeit der Staat ist.

Gruß

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