Nach Erbschaft einer Immobilie Mieter aus Wohnung werfen?

15. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Marino
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 4x hilfreich)
Nach Erbschaft einer Immobilie Mieter aus Wohnung werfen?

Es zeichnet sich gerade ab, dass wir bald Erben eines Hauses werden, in
dem aktuell eine der beiden Wohnungen vermietet ist.

In die untere, freie Wohnung ziehen wir selbst ein und die Obere wird leider
von recht miesen Mietern bewohnt. Also die Wohnung wird arg misshandelt.
Wir würden die Mieter gerne schnellstmöglich vor die Tür setzen und im
Nachgang dann neue Mieter dort einziehen lassen.

Wir hätten auch welche aus dem entfernten Bekanntenkreis, die dort rein
gehen würden und auch selber renovieren, sodass wir keinen Aufwand hätten.

Können wir die Altmieter wegen Eigenbedarf rauswerfen und dann an die
anderen neu vermieten?

Oder geht das nicht so leicht?

Und wie ginge es dann?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7755 Beiträge, 4425x hilfreich)

Zitat (von Marino):
Es zeichnet sich gerade ab, dass wir bald Erben eines Hauses werden, in
dem aktuell eine der beiden Wohnungen vermietet ist.

Bevor man erbt, musst erstmal jemand verstorben sein. :kotz:

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#2
 Von 
Marino
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Bevor man erbt, musst erstmal jemand verstorben sein.


Ja, nur deuten aktuell alle Zeichen darauf hin, da es eben vom Gesundheiltszustand
steil bergab geht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13310 Beiträge, 4286x hilfreich)

Hallo,

der einfachste Weg wäre wohl, nach der Erbschaft erstmal selber einzuziehen. Danach ist die Kündigung in einem Zweifamilienhaus(!) relativ einfach möglich (siehe § 573a BGB).

Alternativ könnte ebenso auch der aktuelle Eigentümer kündigen (soweit er noch selbst in der Immobilie wohnt). Dafür müsste der Eigentümer aber noch geschäftstüchtig sein, oder eine ausreichende Vollmacht erteilt haben (ob dafür eine stinknormale Vorsorgevollmacht ausreicht ist imho nicht vorherzusagen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5793 Beiträge, 1424x hilfreich)

Zitat (von Marino):
Es zeichnet sich gerade ab, dass wir bald Erben eines Hauses werden, in
dem aktuell eine der beiden Wohnungen vermietet ist.

Wie weiß man denn, daß man" bald Erben werden wird??
Aber egal - vor dem erben kommt das sterben (des Erblassers).

Zitat:
Können wir die Altmieter wegen Eigenbedarf rauswerfen und dann an die
anderen neu vermieten?

Nein.
Bzw.: sie können das tun, aber dann machen sie sich dem Mieter gegenüber schadensersatzpflichtig und die Kündigung wäre unwirksam. Dann hat man ein Problem, weil die Wohnung doppelt vermietet ist - einmal an den bisherigen Mieter, dessen Mietvertrag weiter gültig ist, und ein zweites Mal an den neuen Mieter, dem man dann irgendwie eine entsprechende Wohnung zur vereinbarten Miete liefern muss.

Zitat:
Oder geht das nicht so leicht?

Das geht gar nicht. Kauf bricht Miete nicht, Erbe auch nicht.
Man muss schon versuchen, den Mieter auf die übliche rechtlich saubere Weise zu kündigen.

Zitat:
Und wie ginge es dann?

Man muss den Mietvertrag aus einem dafür ausreichenden Grund mit den vorgesehenen Fristen kündigen. Hat man keinen Grund, kann man gar nicht kündigen.

Kündigt man wegen Eigenbedarf, muss man den nicht nur nachweisen - sondern auch tatsächlich in Anspruch nehmen.

Eigenbedarf vorzutäuschen ist eine ganz, ganz schlechte Idee.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13310 Beiträge, 4286x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hat man keinen Grund, kann man gar nicht kündigen.
Das ist in diesem Fall falsch (hatte ich in #3 auch schon angesprochen).

Stefan

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