Hallo zusammen,
eine allgemeine Frage hätte ich zu einem anstehenden Erbe:
Der Vater und die Mutter sind gestorben.
Es gibt zwei Töchter die Erben.
Tochter A hatte vor 10 Jahren eine Schenkung der Firma des Vaters erhalten und seitdem die Firma
weitergeführt.
Vater hatte mündlichen den Töchtern und Verwandten mündlich erklärt, dass beim Tode der Eltern
das Haus an die Tochter B geht, da Tochter A ja schon im ähnlichen Wert die Firma bekommen hatte.
Im Haus der Eltern wurde kein Testament gefunden. Auch nicht bei der Hausbank.
Niemand ist sich sicher wo das Testament erstellt wurde.
Was sollte jetzt Tochter B unternehmen, damit sie das Haus auch wirklich alleine erbt und nicht
die Hälfte vom Haus auch noch an Tochter A vererbt wird?
Reichen mündliche Zusagen an verschiedene Personen wie Tochter A,B und Schwester vom Vater?
Es sollte ein Testament vorhanden sein, aber es ist nicht klar bei welchem Notar!
Wie bekommt man den Namen des Notars heraus, der ein Testament erstellt hatte?
Alle Notare der Stadt anrufen und nachfragen ob der Vater hier ein Testament hinterlegt hat?
Danke.
Nach Tod der Eltern: Kein Testament gefunden.
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Mündlichen Aussagen reichen nicht, jedoch bestehen über § 2050 BGB
Ausgleichungsansprüche.
Ist das Testament auch nicht beim Amtsgericht hinterlegt worden?
Bei einem Notar werden keine Testamente hinterlegt.
Wie hh richtig schreibt werden notarielle Testamente beim Amtsgericht (Nachlassgericht) hinterlegt. Es kann durchaus etwas dauern bis dieses eröffnet und den Erben bekannt gemacht wird. Wie lange sind die Todesfälle denn her?
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ZitatWie hh richtig schreibt werden notarielle Testamente beim Amtsgericht (Nachlassgericht) hinterlegt. Es kann durchaus etwas dauern bis dieses eröffnet und den Erben bekannt gemacht wird. Wie lange sind die Todesfälle denn her? :
Erst ein paar Tage.
Meldet sich das Amtsgericht von alleine bei der Tochter? Aber wie, wenn die nichts vom Tod des Vaters wissen!?
Oder kann Tochter B selber beim Amtsgericht nachfragen?
Das Nachlaßgericht wird vom Standesamt über den Sterbefall informiert. Sollte ein Testament vorhanden sein, wird dieses eröffnet und der Inhalt den darin genannten Personen bekannt gegeben. Das kann durchaus mehrere Wochen dauern. Natürlich kann man beim Nachlaßgericht nachfragen; ob das was bringt sei mal dahin gestellt.
Natürlich kann sich die Tochter auch selbst aktiv beim Nachlassgericht melden. Das müsste sie auch dann, wenn es kein Testament gibt.
Gibt es ggf. im Übertragungsvertrag an Tochter A erbrechtliche Regelungen?
Zitat:Natürlich kann sich die Tochter auch selbst aktiv beim Nachlassgericht melden. Das müsste sie auch dann, wenn es kein Testament gibt
Das war mir jetzt nicht bekannt; warum müsste Sie das ? Ich frage aus echtem Interesse, da ich selbst bei zwei Todesfällen ohne Testament überhaupt nichts mit dem Nachlassgericht zu tun hatte.
Wieso denn einen Rechtsanwalt? Der kostet doch nur unnütz?Zitatder Vater hatte eine Firma und kein Testament oder eine Nachfolgerregelung? :
Eltern gemeinsam gestorben - beide?
Haus = Eigentum? Dann geht auch Erben nur mit Erbschein...
Tipp: Rechtsanwalt!
E.
Zum Nachlassgericht: Wenn es eine Immobilie in der Erbmasse gibt, wird zur Umschreibung ein Erbschein benötigt. Die Umschreibung ist in den ersten zwei Jahren nach dem Todesfall kostenlos, daher ist es sinnvoll, den Erbschein möglichst bald zu beantragen. das tut man beim Nachlassgericht.
Wenn man "selbst bei zwei Todesfällen ohne Testament überhaupt nichts mit dem Nachlassgericht zu tun hatte" dann gab es dort vermutlich nichts, wofür man einen Erbschein brauchte (Sparbücher oder Bankkonten, Immobilien, ...) oder man lässt das alles weiter laufen und die eigenen Erben können ja sehen wie sie das auseinandergepuhlt bekommen.
Man kann, wenn alle Erben sich einig sind, keine Immobilien in der Erbmasse sind und für eventuelle Konten Vollmachten vorhanden sind, die über den Tod hinaus gültig sind, durchaus ohne Nachlassgericht und Erbschein den Todesfall abwickeln.
Für alle anderen empfiehlt es sich, zumindest die Sterbeurkunde (wenn man noch keine hat: abwarten) beim Nachlassgericht abgeben.
Alle Antworten hier sind natürlich richtig. Trotzdem muss zuerst herausgefunden werden, ob es ein Testament gibt. Ist dies der Fall sollte man diesem folgen. Gibt es keines, gilt halt die gesetzliche Erbfolge, mit Erbschein und allem PiPaPo. Egal wie, die mündlichen Äußerungen der Erblasser haben keine Bedeutung. Die Idee, beim Nachlassgericht eine Sterbeurkunde abzugeben ist nicht verkehrt. Man könnte gleichzeitig darum bitten, ein evtl. vorhandenes Testament zu eröffnen. Der Sterbefall ist ja erst ein paar Tage her, so schnell geht das alles nicht.
Das Nachlassgericht wird sich meist erst nach 3-4 Wochen oder auch später (sind Adressen bekannt?) melden.
Mit der Sterbeurkunde kann man evtl. die Eröffnung des Testamentes beschleunigen. Aktuelle Adressen der Erben angeben!
Zitat:Meldet sich das Amtsgericht von alleine bei der Tochter?
Wenn es ein hinterlegtes Testament gibt, dann meldet sich das Amtsgericht von allein. Das kann aber noch länger dauern als von @Mr. Cool vermutet. Meine Erfahrung sind da eher 6-8 Wochen.
Sollte es kein Testament geben, so meldet sich das Amtsgericht im Regelfall nicht von alleine.
Zitat:Aber wie, wenn die nichts vom Tod des Vaters wissen!?
Das Nachlassgericht erfährt automatisch von jedem Todesfall.
Zitat:Oder kann Tochter B selber beim Amtsgericht nachfragen?
Ja und das sollte sie auch machen
Danke für die Antworten!
Ich habe bei meiner Meldebehörde angerufen und nach einem Termin beim Amtsgericht gebeten.
Die rufen mich innerhalb von 48 Stunden an Zwecks Termin für den Erbschein den ich benötige
um auf das Bankkonto der Eltern zuzugreifen.
In der Erbmasse ist Ein Haus mit Grundstück, Autos und ein Bankkonto.
Ob und was der Vater in einem Testament hinterlegt hat ist natürlich jetzt die große Frage.
Die Frage ist nur, ob sich die Tochter A (die eine Hälfte des Vermögens sprich die Firma vor 10 Jahren durch
eine Schenkung erhalten hatten) auch noch 50 % der Erbmasse verlangt, obwohl es mehrfache Gespräche
über den Verbleib des Hauses/Grundstück gab!?
Eventuell sollte ich schon ein kostenloses Beratungsgespräch bei einem Anwalt nehmen.
Ich frage mich nur, wie sieht ein Honorar bei einem Anwalt aus?
Wird der Anwalt nach Aufwand, x % der Erbmasse oder nach einer Pauschale bezahlt?
Ich möchte ungern 20 bis 40.000 Euro an einen Anwalt zahlen.
Zitat:Die Frage ist nur, ob sich die Tochter A (die eine Hälfte des Vermögens sprich die Firma vor 10 Jahren durch eine Schenkung erhalten hatten) auch noch 50 % der Erbmasse verlangt,
Ist schon klar, dass die Tochter A eine solche Forderung aufstellt?
Wenn es kein Testament gibt, dann wird der Erbschein voraussichtlich 50/50 ausgestellt werden. Das heißt aber nicht, dass das Erbe tatsächlich so verteilt wird. Ich verweise hierzu erneut auf den § 2050 BGB , wonach eine Ausgleichungspflicht besteht.
Zitat:Eventuell sollte ich schon ein kostenloses Beratungsgespräch bei einem Anwalt nehmen.
Seit wann sind Beratungsgespräche bei einem Anwalt kostenlos.
Zitat:Wird der Anwalt nach Aufwand, x % der Erbmasse oder nach einer Pauschale bezahlt?
Wenn man nichts anderes vereinbart, wird der Anwalt nach Streitwert bezahlt. Das kann dann teuer werden.
Bevor Du zum Anwalt gehst, solltest Du aber erst einmal die Grundlagen klären.
Zitat:Zitat:
Zitat:Eventuell sollte ich schon ein kostenloses Beratungsgespräch bei einem Anwalt nehmen.
Seit wann sind Beratungsgespräche bei einem Anwalt kostenlos.
Ja, musste ich auch gerade erfahren. Bis zu 190 Euro kann es kosten.
Zu § 2050 BGB (Abs. 1): "Abkömmlinge, die als gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangen, sind verpflichtet, dasjenige, was sie von dem Erblasser bei dessen Lebzeiten als Ausstattung erhalten haben, bei der Auseinandersetzung untereinander zur Ausgleichung zu bringen, soweit nicht der Erblasser bei der Zuwendung ein anderes angeordnet hat."
=> Wie schaut es aus bei einer Schenkung die knapp über 10 Jahre her ist und kein Testament vorhanden sein sollte?
Ich hatte mal erfahren, dass eine Schenkung nach 10 Jahren abgegolten ist und nicht wieder einberechnet werden kann!? Ist das so?
Zitat:Wie schaut es aus bei einer Schenkung die knapp über 10 Jahre her ist und kein Testament vorhanden sein sollte?
Bei § 2050 BGB gibt es keine 10-Jahresfrist.
Zitat:Ich hatte mal erfahren, dass eine Schenkung nach 10 Jahren abgegolten ist und nicht wieder einberechnet werden kann!? Ist das so?
Das gilt für den Pflichtteilergänzungsanspruch. Der ist hier aber nicht relevant.
Darf ich mal nachfragen? Du bist doch der Ehemann, der sich von seiner Frau und Tochter getrennt hat, oder nicht?ZitatZwecks Termin für den Erbschein den ich benötige um auf das Bankkonto der Eltern zuzugreifen. :
Wieso willst du einen Erbschein für deine grad eben verstorbenen Schwiegereltern? Wäre da nicht vorher Tochter B und deine Noch-Schwägerin A dran?
Tochter B dürfte demnach deine Frau sein, von der du längst getrennt bist.
Wer schüttelt hier sonst noch Pixel?
Zitat:Darf ich mal nachfragen? Du bist doch der Ehemann, der sich von seiner Frau und Tochter getrennt hat, oder nicht?ZitatZwecks Termin für den Erbschein den ich benötige um auf das Bankkonto der Eltern zuzugreifen. :
Wieso willst du einen Erbschein für deine grad eben verstorbenen Schwiegereltern? Wäre da nicht vorher Tochter B und deine Noch-Schwägerin A dran?
Tochter B dürfte demnach deine Frau sein, von der du längst getrennt bist.
Hi Anami,
keine Ahnung warum du irgendwelche alten Threads rauskramst, aber dies hat NICHTS mit der alten Geschichte
oder mit Schwiegereltern zu tun. Das hat sich erledigt bzw. ist gelöst und spielt hier keine Rolle.
Zitat:Zitat:Wie schaut es aus bei einer Schenkung die knapp über 10 Jahre her ist und kein Testament vorhanden sein sollte?
Bei § 2050 BGB gibt es keine 10-Jahresfrist.
Zitat:Ich hatte mal erfahren, dass eine Schenkung nach 10 Jahren abgegolten ist und nicht wieder einberechnet werden kann!? Ist das so?
Das gilt für den Pflichtteilergänzungsanspruch. Der ist hier aber nicht relevant.
Hallo hh,
wenn ich das richtig verstehe wird die Schenkung ( sagen wir mal 100k € ) und das aktuelle Erbe ( Haus+Grundstück+Konto = 200k € ) addiert und zu 50/50 aufgeteilt?
Sprich 100k € + 200k € = 300k €. Jeder bekommt 150k € ?
Ist das so richtig?
Ach, und noch eine Sache: Bei keinem Nachlass oder Amtsgericht wurde ein Testament hinterlegt.
Er hatte versichert dass alles geregelt ist. Kann doch noch ein Testament bei einem Notar sein?
Wenn ja, wie finde ich heraus bei welchem Notar es hinterlegt wurde?
Und gelten Schwestern und Brüder von dem Erblasser als Zeugen, wenn sie bezeugen können
dass das Erbe komplett an Tochter B gehen soll?
-- Editiert von pixelshaker am 28.06.2019 11:03
Zitat:Ich verweise hierzu erneut auf den § 2050 BGB , wonach eine Ausgleichungspflicht besteht.
Ist die Schenkung als Ausstattung zu sehen?
Zitat:Bei keinem Nachlass oder Amtsgericht wurde ein Testament hinterlegt.
Ob eine letztwillige Verfügung hinterlegt ist, kann das Nachlassgericht in Erfahrung bringen. Alle letztwilligen Verfügungen sind beim Zentralen Testamentsregister registriert. Damit wird sichergestellt, dass diese Verfügungen
Zitat:Kann doch noch ein Testament bei einem Notar sein?
Nein.
Zitat:Wenn ja, wie finde ich heraus bei welchem Notar es hinterlegt wurde?
Gar nicht.
Zitat:Und gelten Schwestern und Brüder von dem Erblasser als Zeugen, wenn sie bezeugen können
dass das Erbe komplett an Tochter B gehen soll?
Nein, eine mündliche Erbeinsetzung ist nicht möglich - es gilt die gesetzliche Erbfolge.
Zitat:Ist die Schenkung als Ausstattung zu sehen?
Wenn der Tochter A die Firma übertragen wurde, damit diese sich damit den Lebensunterhalt verdienen kann, dann ist das nach meiner Auffassung eine Ausstattung im Sinne des § 1624 BGB .
Zitat:wenn ich das richtig verstehe wird die Schenkung ( sagen wir mal 100k € ) und das aktuelle Erbe ( Haus+Grundstück+Konto = 200k € ) addiert und zu 50/50 aufgeteilt?
Sprich 100k € + 200k € = 300k €. Jeder bekommt 150k € ?
Ist das so richtig?
Tochter A bekäme 50k€, denn die 100k€ hat sie ja schon.
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