Nacherbe ausschlagen

14. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
FrankD123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Nacherbe ausschlagen

Hallo,

ich habe heute Post erhalten und werde aus den Internet Einträgen nicht so richtig schlau.

Mir wurde von einem Amtsgericht eröffnet, dass ein Typ, der mal mit meiner Mutter zusammen war mich als Nacherbe in seinem Testament bedacht hat und dass da ein Verfahren eröffnet wurde....

Ich weiß nicht, was das genau bedeutet, habe gelesen dass er der Erbfall wohl eintritt wenn der benannte Vorerbe (meine Mutter) verstorben ist. Zu den Fakten: Das Testament wurde 1980 aufgesetzt. Zu dem Zeitpunkt war ich 15 Jahre alt und das geschah ohne mein Wissen. Dieser Typ war für mich immer eine wildfremde Person mit dem ich nichts zu tun haben wollte. Daher überrascht mich dieses Testament völlig. Ich weiß nur, dass der zu Lebzeiten gerne mal hoch verschuldet war. Mit meiner Mutter habe ich seit 30 Jahren keinen Kontakt mehr (bitte keine Nachfragen und moralische Bewertungen). Ich weiß nicht, ob sie noch lebt oder ob ich dieses Schreiben bekommen habe, da sie nicht mehr lebt. Es kann durchaus sein, dass ich davon nicht verständigt wurde, da ich mittlerweile zum 2ten Mal verheiratet den Nachnamen geändert habe.

Ich will mit der Sache nichts zu tun haben, da ich zu dem Typen kein Verhältnis hatte und irgendwie nicht einsehe, da völlig ungefragt, ohne mein Einverständnis in diese Rolle gedrückt wurde. Wie kann sowas sein, dass hier damals minderjährige einfach in sowas reingezoegn werden können? Nun befürchte ich, dass hier massiv Schulden anstehen, für die ich nicht gerade stehen will. Im anderen Fall interessiert mich GUthaben von dieser Person auch nicht! Will ich nicht. Als mein Vater verstarb, habe ich die Info erhalten, dass ich 6 Wochen nach eintreten des Erbfalles (rechtlich wird davon ausgegangen, dass nahe Angehörige quasi sofort die Todesnachricht erhalten und somit die Frist mit Tof beginnt) das Erbe ausschlagen muss. Dass war damals auch schon sehr knapp, da ich durch die Namensänderungen erst spät aufgefunden wurde. Und es war dann für die verbleibende Frist eine Riesen Rennerei, bzw. Telefonierei bis ich die erforderlichen Dokumente hatte. Ich wusste schlichtweg nicht, wo der zuletzt gewohnt hatte und wo er verstorben war.

Nun steht mir die Panik im Gesicht, da zwischen Todesdatum und Zustellung des Schreibens auch schon wieder 4 1/2 Wochen vergangen sind und ich demnach nur noch 1 1/2 Wochen hätte. Ich weiß nix über den Typen, nicht wo er gewohnt hat, wo er verstorben ist usw. Ich will nix damit zu tun haben.

Was kann und muss ich jetzt tun? Hat der Mist überhaupt Rechtsgültigkeit, wenn man ohne seinen Willen mit so etwas "beehrt" wird? Kann hier jeder her gehen und quasi bei seinem Testament dem Notar das Blaue vom Himmel erzählen und sagen, genaus aus dem Grund will ich XXXX als Nacherbe um ihn dann z.B. mit enem Schuldenberg zu beglücken? Ich will das nicht, ich wollte das nie und habe jetzt die Rennerei....

Danke fürs lesen und noch mehr Danke fürs schreiben!!!!!!!!

Gruß
Frank

Testament oder Erbe?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Schlag das Erbe aus und gut ist.

Zitat (von FrankD123):
habe ich die Info erhalten, dass ich 6 Wochen nach eintreten des Erbfalles


Falsch. 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalles. In deinen Fall also ab Zugang des Schreibens.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FrankD123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Schlag das Erbe aus. Muss ich wirklich den förmlichen Weg gehen? Wieder die ganze Telefonierei, Fahrerei usw, wegen der ********en Papieren? Wenn ich mich richtig erinnere brauchte ich auch eine Urkunde über den Sterbefall - ich bin ja noch nicht mal Familienangehöriger.... Vor allem weiß ich gar nicht, wo ich das her bekommen. ich weiß nicht, wo der zuletzt gelebt hat und gestorben ist. Nix.... Ich kenne nur das AG, wo offensichtlich das Testament hinterlegt ist.

Ich habe keine Lust auf diesen Behördenmarathon für jemanden udn etwas was ich nie gewollt habe. Reicht das nicht, dass ich die anschreibe und sage, dass ich damit nie einverstanden war und hätte man mich gefragt, dann hätte ich sofort abgelehnt. Das muss man doch rückgängig machen können?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat:
Reicht das nicht, dass ich die anschreibe und sage, dass ich damit nie einverstanden war und hätte man mich gefragt, dann hätte ich sofort abgelehnt.


Nein, das reicht nicht.

Zitat:
Das muss man doch rückgängig machen können?


Ja, durch eine Ausschlagung.

Zitat:
Ich habe keine Lust auf diesen Behördenmarathon


Welchen Behördenmarathon? Gehe einfach zu einem Notar und erkläre dort die Ausschlagung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FrankD123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Reicht wirklich ein Notar und das Schreiben? Muss ich nicht beweisen, dass ich der bin, der da drauf steht? Ich heiße mittlerweile anders als damals..... Muss meine Tochter als meine gesetzliche Erbin das Nacherbe auch wieder ausschlagen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat:
Muss ich nicht beweisen, dass ich der bin, der da drauf steht?


Du doch sicher einen Personalausweis. Den muss man beim Notar natürlich vorlegen.

Zitat:
Ich heiße mittlerweile anders als damals


Dann nimmst Du die Heiratsurkunde auch noch mit, wobei ich davon ausgehe, dass das nicht erforderlich ist. Die Post vom Amtsgericht hat Dich schließlich auch erreicht oder stand da auch Dein alter Name drauf.

0x Hilfreiche Antwort

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