Hallo zusammen,
habe da mal eine Frage.
Mein Opa ist gestorben und hat ein Testament hinterlegt, welches mir vom Amtsgericht jetzt zugestellt worden ist. Dabei stellt sich mir ein großes Fragezeichen.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich bin sein einzigerEnkel, sein einziges Kind seine Tochter, meine Mama also, ist gestorben.
Jetzt steht im Testament:
Ich bstimme meinen Enkel ... zum alleinigen, nicht befreiten, Vorerben.
Nacherben sind seine Kinder
1....
2....
zu gleichen Teilen.
Im Nacherbfall soll mit dem Tod des Vorerben bzw. im Erlebensfall eintreten, wenn der jüngste Abkömmling das 21. Lebensjahr vollendet hat.
So nun meine Frage. Verstehe ich das jetzt richtig, das ich das Erbe erst antreten bzw. das Geld erst dann bekomme, wenn meine jüngste Tochter 21. wird???
Ich hoffe ihr versteht was ich meine und könnt mir helfen, bin nämlich jetzt etwas durcheinander.
Vielen Dank
Andreas
Nacherbfall
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Nein, sondern das heißt, daß die Nacherben das Geld bzw. das Erbe bekommen, wenn Deine jüngste Tochter 21 ist oder wenn Du vorher stirbst.
Du bist nur Vorerbe und da Du nicht befreit bist, darfst Du das Nacherbe nur verwalten. Und wenn Du nicht selbst als berechtigter Erbe eingesetzt bist, dann darfst Du Dir lediglich den Pflichtteil entnehmen.
Etwas kompliziert aber trotzdem verständlich ?
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
Hallo Wolfgang,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Aber ehrlich gesagt so ganz habe ich es nicht ver-
standen.
Wird dieses Geld in drei Teile aufgeteilt, wo ich 2/3 bis zum 21. Lebensjahr verwalten soll, bzw. muß und 1/3 darf ich mir jetzt vorab wegnehmen?
Mhh, ist schon etwas schwierig zu verstehen.
Wäre es Dir vielleicht nochmal möglich mir zu antworten, bzw. mir das mal anhand eines Beispiels zu erklären. (Bitte für Doofe, da ich absolut keine Ahnung bzgl. solcher Rechtsangelegenheiten habe).
Vielen Dank
Andreas
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Nach Deinen Schilderungen würdest Du in der gesetzlichen Erbfolge von Deinem Großvater alles erben, wenn weder eine Ehefrau noch Kinder vorhanden sind und Du auch keine Geschwister mehr hast.
Von dieser gesetzlichen Erbfolge ist Dein Großvater aber insofern abgewichen als er Deine Kinder bedacht hat und Dich lediglich zum nichtbefreiten Vorerben (praktisch Vermögensverwalter) bestimmt hat.
Das bedeutet, daß Du praktisch von der Erbfolge ausgeschlossen bist und deshalb Anspruch auf den Pflichtteil hast.
Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs, also die Hälfte von allem. Aber eben nicht bezüglich der Sachen sondern in Geld.
Es ergibt sich daher in der Praxis ein Anspruch von 1/2 für Dich und je 1/4 für Deine Kinder. Dieses jeweilige Viertel ist an Deine Kinder zu übertragen, wenn Deine jüngste Tochter 21 ist oder wenn Du stirbst.
Beispiel: Großvater hatte eine Immobilie im Wert von 300.000 Euro, Schmuck für 20.000 Euro, Sparbücher und Bargeld von 200.000 Euro.
Immobilie geht an die Kinder je zu 1/2, ebenso der Schmuck.
Gesamtwert 520.000 Euro, Dein Pflichtteil 260.000 Euro. Das bedeutet, daß Du Dir Bargeld und Sparbücher sofort entnehmen kannst und gegen Deine Kinder noch eine Barforderung von 60.000 Euro hast, nachdem ihnen am 21. Geburtstag Deiner Tochter der Schmuck übergeben und die Immobilie zum alleinigen Eigentum überschrieben wird.
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
Hallo Wolfgang,
als erstes nochmal DANKE und wenn ich dann noch mal nerven darf: Mein Großvater hat nur Barvermögen im Wert von ca. 2O.OOO,--€.
Keine Immobilie oder ähnliches.
Es ist aber auch so, das noch ein Cousin von ihm 5O % des Nachlasses (also von den 2O.OOO,--€) erbt und 5 % für die Testamentsvollstreckung dazubekommt.
Ich lese im Internet immer etwas von wegen das ich das Geld für die Kinder nur anlegen darf und nur die Zinsen daraus entnehmen darf.
Oh man was ist das alles kompliziert. Kannst Du mir noch was zu meiner Situation sagen?
Nochmals danke
Lieben Gruß
Andreas
Hallo nochmal,
jetzt sehe ich gerade hier im Testament auf der letzten Seite bei Schlußbestimmungen,
"sollte mein Enkel das ihm mit diesem Testament Zugewandte wegen der verfügten
Beschränkungen und Belastungen ausschlagen, so bestimme ich, das mein Cousin (Name) Erbe werden soll. Er ist in diesem Falle Alleinerbe für den die in diesem Testament genannten Beschränkungen und Belastungen nicht gelten."
Was hat es denn da mit auf sich?
Freue mich über Antworten.
Lieben Gruß
Andreas
Für diesen Betrag ist der Aufwand natürlich wirklich beträchtlich.
Da der Cousin kein gesetzlicher Erbe ist (und auch nicht Deine Kinder) verbleibt es bei Deinem Pflichtteilsanspruch von 10.000 Euro.
Nur die Abwicklung unterscheidet sich dann. Und wenn Du von einem Testamentsvollstrecker sprichts, ist einer bestellt ? Wenn ja, ist es einfach, dann bekommt der Cousin 10.000 Euro abzüglich Pflichtteilsanspruch = 5.000 Euro.
In der Vorerbschaft kannst Du Dir Deinen anteiligen Pflichtteilsanspruch von 5.000 Euro abziehen und die restlichen 5.000 Euro mußt Du für die Nacherben (jeweils 2.500) anlegen. Die Zinsen stehen Dir zu, das Kapital wird an diese am 21. Geburtstag Deiner Tochter ausbezahlt.
Ist kein Testamentsvollstrecker bestellt, bekommt der Cousin die vollen 10.000 Euro und muß Dir (ggf. nach Klage) 5.000 Euro auszahlen.
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
Hallo,
danke für Deine schnelle Antwort.
Testamentsvollstrecker bzw. Nachlaßverwalter ist dieser Cousin. Für diese Tätigkeit soll er ja auch eine Vergütung von 5 % bekommen.
Also insgesamt 55 % des Nachlasses.
Habe ich das dann richtig verstanden, das von dem was übrig bleibt, die Hälfte für mich und die andere Hälfte auf meine Kinder aufgeteilt wird?
Ich kann dieses Testament eigentlich überhaupt nicht nachvollziehen, da ich ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Großvater hatte.
Liebe Grüße
Andreas
Du bekommst gar nichts, hast aber in jedem Fall einen Pflichtteilanspruch von 10.000 Euro.
Sofort und cash. Das ist doch nicht übel...
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
@ Wolfgang,
Ich bekomme gar nichts... hm???
1O.OOO,-- € sofort und cash.
Wie meinst Du denn das?
Gruß
Andreas
Hallo,
zu diesem interessanten Dialog habe auch ich noch eine Frage:
Wolfgang schreibt sinngemäß, das man als nichtbefreiter Vorerbe das Vermögen für die "Nacherben" bis zur Auszahlung verwaltet.
Wenn ich dann aber ein solcher "Verwalter" geworden bin, was darf ich mit dem Vermögen tun? Sparbuch (gähn...)? Börse? Wer schreibt mir dies vor? Wo kann man so etwas nachlesen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
MfG
Olaf
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