Nachgeführtes Sparbuch

10. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
sloopy9022
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)
Nachgeführtes Sparbuch

Hallo,

in einem Todes- und Erbfall hat die eine Tochter meines verstorbenen Opas nun ihren Pflichtteil eingefordert. Dieser wird von der Caritas eingetrieben (da diese diese Tochter seit Jahren pflegen und das im Wesentlichen vom Amt übernommen wurde. Gäbe es hier auch zu prüfen, ob die Caritas das überhaupt dürfe?) Die Caritas bzw. der Mitarbeiter hat auf unser Verlangen nach einer Vollmacht einen Betreuerausweis vorgelegt. Genügt das als rechtliche Vertretung oder bedarf es einer Vollmacht?

Jetzt geht es um folgendes Beispiel:
Auf dem Sparbuch stehen zum 31.10.2019 10.000€. Bis dahin wurde es von Oma und Opa gemeinsam geführt. Das ist der Todes-Tag von Opa.
Anschließend d.h. sagen wir zum 1.11.2019 wurde das Konto umgeschrieben, dass es alleinig auf Oma läuft.

Oma hat nun der "Tochter" bereits Geld überwiesen, das höher war als der ursprünglich geforderte Pflichtanteil. Dennoch möchte die Caritas nun das Sparbuch (haben sie) und die Buchungen nach dem 31.10.2019.
Sind wir verpflichtet, denen das rauszugeben? Grundsätzlich ist der Kontostand niedriger, aber natürlich haben diverse Umbuchungen vom Girokonto aufs Sparbuch, Abhebungen und Einzahlungen stattgefunden. Stand heute sind allerdings aufgrund von Beerdigungskosten, Grabstein etc. nur noch 5.000€ drauf. Muss ich die nachgeführten Buchungen liefern?

Dieser Leiter der Caritas wirkt mir so, als ob er hier das Maximale rausholen will und dafür nur nach irgendwelchen Dingen sucht, die man nicht sauber belegen kann (meine Oma hat eben vieles bar bezahlt und ist rechtlich nicht so fit, aber deswegen muss man sie nicht ausnehmen, nur weil es wenig Rechtswissen hat). Ich möchte ihm die nachgeführten Buchungen ungerne zeigen, weil der Belegnachweis einfach extrem aufwendig wäre und in keinem Kosten-Nutzen-Verhältnis steht.

Hat er überhaupt das Recht, das einzufordern, wenn das Konto doch danach ganz klar alleinig auf Oma ausgesstellt wurde? Oder hat er gar nichts Böses im Schilde und dieser Vorgang ist normal? Wer hat Erfahrungen? Sollte ich aufpassen, was wir ihm aushändigen?

Welche Pflichten hat dieser Caritas-Herr zu erbringen?
Der macht es sich sehr einfach und vlt. muss er auch ein paar "Aufgaben" bekommen, dass er ruhig wird.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4508x hilfreich)

Zitat:
Dieser wird von der Caritas eingetrieben (da diese diese Tochter seit Jahren pflegen und das im Wesentlichen vom Amt übernommen wurde.

Es wäre ggf. einfacher gewesen, wenn die Eltern das Kind nicht einfach "enterbt" hätten - Stichtwort "Behindertentestament".
Zitat:
Gäbe es hier auch zu prüfen, ob die Caritas das überhaupt dürfe?

Die Tochter wurde "enterbt" und diese hat einen Pflichtteilsanspruch, den sie einfordern kann.
Zitat:
Die Caritas bzw. der Mitarbeiter hat auf unser Verlangen nach einer Vollmacht einen Betreuerausweis vorgelegt. Genügt das als rechtliche Vertretung oder bedarf es einer Vollmacht?

Hier fordert nicht die Caritas den Pflichtteil ein, sondern der Betreuer für die Tochter. Als Nachweis genügt der Betreuerausausweis.

Der Betreuer kann ein Nachlassverzeichnis fordern und auf dieser Grundlage kann der Pflichtteilsanspruch berechnet werden.
Zitat:
Dieser Leiter der Caritas wirkt mir so, als ob er hier das Maximale rausholen will...

Es ist sein gutes Recht, für die Betreute das Maximale rauszuholen.
Zitat:
Hat er überhaupt das Recht, das einzufordern, wenn das Konto doch danach ganz klar alleinig auf Oma ausgesstellt wurde?

Auf wen das Konto jetzt läuft ist uninteressant. Maßgeblich ist, dass das Konto auch auf den Opa lief.
Zitat:
Welche Pflichten hat dieser Caritas-Herr zu erbringen?

Keine.
Zitat:
Der macht es sich sehr einfach und vlt. muss er auch ein paar "Aufgaben" bekommen, dass er ruhig wird.

:schock:

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Für den Pflichtteilergänzungsanspruch ist alleine entscheidend, welcher Betrag am Todestag des Opas auf dem Sparbuch war. Welche Buchungen danach vorgenommen wurde geht den Betreuer nichts an.

Wenn der Mann von der Caritas amtlich bestellter Betreuer für die Tochter der Oma ist, dann darf er alle Dinge in ihrem Namen machen, die sie auch selbst machen dürfte.

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#3
 Von 
sloopy9022
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

@hh: danke für deine Antwort.
So sehe ich das auch und es geht in meiner Frage ja genau darum. Also darf er eben nicht die Kontenbewegungen nach dem 31.10.2019 sehen und will so wohl irgendwelche Abhebungen zu seinen Gunsten hindrehen. (mangels Beleg bei Bargeldgeschäften) Also werde ich ihm diese Info nicht geben.

@cruncc1:
Du bist ziemlich am Thema vorbei gegangen und hast die relevanten Fragen nicht beachtet.
Enterbt wurde niemand. 1 der 7 Kinder meines Opas, die sich jahrelang nicht um ihn gekümmert haben, möchte seinen Pflichtanteil. Ihre Behinderung ist, dass sie seit wenigen Jahren im Rollstuhl sitzt und zuvor einfach stinkefaul war und nur Hartz IV bezogen hat. Dein Urteil zu dieser Situation ist vollkommen Fehl am Platze. Niemand ist verpflichtet, ihr mehr als den Pflichtanteil zu geben. Aber genau um den Pflichtanteil geht es ja:

darf der Betreuer noch extra Einsicht in die Kontenbewegungen nach dem Tod des Opas und nach der Umschreibung auf Oma nehmen?

Natürlich holt er das Maximale raus, aber wir nunmal genauso. Du hast das sehr einseitig betrachtet. Es ist im Recht nunmal so, wenn man eine Lücke oder einen Fehler findet (das ÜBermitteln des Sparbuchs könnte einer sein), reitet man nachher vor Gericht darauf herum. Eine 100% eindeutige Entscheidung lässt sich nicht treffen d.h. es kommt zum Vergleich und damit hat die Caritas dann schon ihr Ziel erreicht.

Deinem komischen Beitrag setzt dein Smiley die Krone auf, aber ich präzisiere das. Mit "Aufgaben" meine ich, dass die Caritas hier bislang nur Forderungen stellt und Einsicht in alle möglichen Vorgänge haben möchte, die teilweise nichts mit dem Tod zu tun haben. Das wirkt unsauber auf mich, daher die Frage, was man darf und was nicht. Daher meine Aussage, dass auch wir im nächsten Schreiben die Caritas auf ihre Pflichten hinweisen z.b. die Erbringung einer Vollmacht oder wir hinterlegen die Unterlagen beim Amtsgericht, dann müsste er dort erst Einsicht beantragen. Wenn die Gegenpartei nicht sauber spielt und TRicks versucht, dann spielt man eben seine Rechte aus und verlangt Dinge, die der anderen Partei zusätzliche Arbeit machen. Das nenne ich "Aufgaben" und ist auch Teil eines Rechtsstreits, da man sich dann die Frage stellen muss, ob man diesen Aufwand wegen 50-100€ mehr betreibt oder nicht.

Bei manchem hier habe ich das Gefühl, der würde alles mit sich machen lassen, hat ja schon alles seine Richtigkeit, was cruncc1? ;-)

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4508x hilfreich)

Zitat:
Du bist ziemlich am Thema vorbei gegangen und hast die relevanten Fragen nicht beachtet.

Eher hast du bei deinem Beitrag falsch formuliert bzw. gehst von falschen Voraussetzungen aus.
Vll solltest du dich erst mal einlesen, was der Pflichtteil ist.
Zitat:
Enterbt wurde niemand.

Dann kann auch niemand einen Pflichteil einfordern!
Zitat:
1 der 7 Kinder meines Opas, die sich jahrelang nicht um ihn gekümmert haben, möchte seinen Pflichtanteil. Ihre Behinderung ist, dass sie seit wenigen Jahren im Rollstuhl sitzt und zuvor einfach stinkefaul war und nur Hartz IV bezogen hat.

Da das "stinkfaule" Kind offensichtlich nicht "enterbt" wurde, ist es genauso Erbe wie die anderen Kinder und ist Teil der Erbengemeinschaft. Es hat keinen Pflichtteilsanspruch.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2303.html

Dadurch dass die Tochter Erbin ist, hat der Betreuer noch viel mehr Möglichkeiten.
Zitat:
Niemand ist verpflichtet, ihr mehr als den Pflichtanteil zu geben.

Das siehst du falsch.
Zitat:
Daher meine Aussage, dass auch wir im nächsten Schreiben die Caritas auf ihre Pflichten hinweisen

Welche Pflichten hat denn die Caritas deiner Meinung nach?
Zitat:
z.b. die Erbringung einer Vollmacht

Der Nachweis des Betreuers ist der Betreuungsausweis. Eine Vollmacht muss der Betreuer nicht vorlegen.
Zitat:
oder wir hinterlegen die Unterlagen beim Amtsgericht, dann müsste er dort erst Einsicht beantragen.

Eine Hinterlegung beim Amtsgericht ist nicht möglich, das ist nicht Aufgabe des Nachlassgerichts.
Zitat:
Wenn die Gegenpartei nicht sauber spielt und TRicks versucht

Das ist deine Meinung.
Zitat:
... dann spielt man eben seine Rechte aus und verlangt Dinge, die der anderen Partei zusätzliche Arbeit machen.

Welche Rechte meinst du denn zu haben?
Zitat:
Bei manchem hier habe ich das Gefühl, der würde alles mit sich machen lassen, hat ja schon alles seine Richtigkeit, was cruncc1? ;-)

Welches Gefühl ich bei manchem hier habe, behalte ich für mich ;)

-- Editiert von cruncc1 am 10.08.2019 19:02

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von sloopy9022):
Das wirkt unsauber auf mich, daher die Frage, was man darf und was nicht.
Vielleicht solltest Du Dir auch mal Gedanken machen ob nicht guter Wille hinter den Wünschen steckt.
Konkret: wurden von 10.000€ bereits 4.000€ für die Beerdigung, Stein etc. verwendet, dann ist das Erbe nur noch 6000€. Wenn Du rumzickst, geht der Streit um 10.000€. Wenn Du kooperativ bist nur um 6.000€.
Man sollte nicht immer negative Motivation unterstellen. Und auch nicht offene Meinungen verteufeln, sondern sich mal eigene Gedanken machen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
1 der 7 Kinder meines Opas, die sich jahrelang nicht um ihn gekümmert haben, möchte seinen Pflichtanteil.


Da niemand enterbt wurde, gibt es keinen Pflichtteil. Daher ziehe ich meine vorhergehende Antwort zurück. Es geht offenbar um den gesetzlichen Erbteil.

Als Erbin hat Deine Tante und ihr Betreuer Anspruch auch in die Kontobewegungen nach dem Tod.

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