Hallo,
ich habe anfang August einen Brief bekommen,das der Opa Väterlicherseite gestorben sei,schon im Februar.
Der leibliche Vater meiner Tochter sagte einfach er wüsste nicht wo ich wohne, (er hat gelogen) er weiss sehr wohl wo ich wohne.Das Nachlassgericht hat also länger gebraucht um mich zu finden,da weder Kontakt zu ihm noch Opa war,bin ich natürlich aus allen Wolken gefallen. Er hat auch einen Sohn im selben alter meiner Tochter (8) für ihn und einschliesslich sich hat er das Erbe
ausgeschlagen und wie ich weiter lesen konnte auch seine Schwester und deren 2 Kinder. Daher ist meine Tochter als Enkelin nachgerückt. Wer noch in betracht kommen könnte weiss ich nicht. Er möchte keinen Kontakt zu mir oder seiner Tochter,wir haben schon wegen den Unterhalt nur über Anwälte geredet. Ich war direkt bei einem Notar und habe das Erbe ausgeschlagen da nur angegeben wurde das der Nachlass Überschuldet sei. Nun kümmert sich das Gericht erstmal darum,die haben mir wiederum einen Brief gesand das ich erstmal beweisen soll das es Schulden gibt,ich habe den Brief mit Unbekannt in allen Fächern eingetragen zurück geschickt mit vermerk das ich nicht an die Unterlagen komme,geschweige der Kindesvater mir dabei helfen würde,da kein Kontakt besteht.Ich habe dies am Telefon auch Sachlich erklärt,die Dame meinte nur die notiert sich das und fodert nun die Akte an (ich wohne wo anders als der Verstorbende) von dem Nachlassgericht von dem ich die Post auch bekommen habe.Da die anderen schon ausgeschlagen haben,müssen sie ja auch was angegeben haben und Belegt oder? Nun wollte ich weiteres wissen aber die Bearbeiterin ist im Urlaub,aber sie meinte die Frist läuft nicht ab und wäre während der Bearbeitung gestoppt,solange bis ich den Beschluss habe den ich dem Nachlassgericht schicken muss. Ich habe trotzdem ein schlechtes Gefühl,ich hoffe das alles klappt und meine Tochter keine Schulden Erbt,auch noch von eiener Familie vond er sie verstossen wurde,aber wenn ihr Halbburder auch ausgeschlagen durfte,müsste das doch auch für mein Kind gelten,das kann ja nicht fürs Kindeswohl beitragen Schulden zu übernehmen :/
-- Editiert stars am 29.08.2014 16:26
Nachlass Erbe Überschuldet ausschlagen für Tochter
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Beantragen Sie beim Jugendamt in dieser Sache den Beistand
eines Jugendpflegers/Jugendpflegerin für Ihre Tochter.
Da sind Sie auf der sicheren Seite.
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Du hast wohl für das minderjährige Kind die Erbschaft form- und fristgerecht ausgeschlagen. Die Ausschlagung bedarf ggf. der familiengerichtlichen Genehmigung und diese steht wohl noch aus. Das kann durchaus dauern.
quote:
Da die anderen schon ausgeschlagen haben,müssen sie ja auch was angegeben haben und Belegt oder?[7quote]
Nein, wenn Erwachsene ausschlagen muss man das nicht belegen. Lediglich bei Minderjährigen wird geprüft, ob die Sorgeberechtigten keine Ausschlagung erklären und Vermögen vorhanden ist.
Zitat:Ich habe trotzdem ein schlechtes Gefühl,ich hoffe das alles klappt...
Du brauchst kein schlechtes Gefühl zu haben, du hast alles getan, was du tun konntest, jetzt musst du eben abwarten.
Auch wenn ein Erbe angenommen wurde, gibt es noch Möglichkeiten das Erbe auf die Schulden zu begrenzen.
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Also der Erzeuger meiner Tochter hat ja einen Sohn der genauso alt ist wie meine Tochter (8) Und beim Nachlassgericht wurde mir gesagt das er es für ihn auch ausschlagen konnte.Aber bei mir wird TamTam gemacht,nun wurde die Akte von dort geschickt und kopiert,die Zuständige Sachbearbeiterin ist im Urlaub,ihre Kollegin sagte noch etwas davon das ein Gerichtsvollzieher beauftragt wurde,wieso das denn? Ich dachte in den Akten steht alles was ich für die Ausschlagung brauche,ich hoffe das ich bald den Wisch habe um den Beschluss zum Nachlassgericht zu schicken,derzeit kümmert sich das Familiengericht darum,in meiner nähe.Das andere Gericht ist 700 Km weitweg,daher muss alles hin und her geschickt werden.Bevor ich fragen konnte wieso ein Gerichtsvollzieher mit dabei ist,sagte sie am 15 ist die Kollegin wieder da und alles weitere werde ich per Telefon/Post erfahren,ich müsste jetzt abwarten und könnte nichts mehr machen *ufff*
-- Editiert stars am 02.09.2014 10:43
Gerichtsvollzieher ist auch Zustellungsbehörde. Also, alles mal ruhig angehen.
wirdwerden
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quote:
Also der Erzeuger meiner Tochter hat ja einen Sohn der genauso alt ist wie meine Tochter (8) Und beim Nachlassgericht wurde mir gesagt das er es für ihn auch ausschlagen konnte.
Wenn der Sorgeberechtigte selbst ausgeschlagen hat, dann bedarf die Ausschlagung für dessen minderjähriges Kind keiner Genehmigung.
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