Hallo,
meine frage wäre, kann man den Nachlass der Verstorbenen Eltern wenn die Grungstücke und Liegenschaften in einem nicht EU Staat (Türkei ) sind, auch hier in Deutschland bestreiten ? Also eine Erbauseinandersetzungsklage auch hier in Deutschland einreichen ?
gruß
deli oglan
Nachlass - Grundstücke in Türkei
11. März 2009
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Frage vom 11. März 2009 | 17:03
Von
Status: Beginner (147 Beiträge, 12x hilfreich)
Nachlass - Grundstücke in Türkei
#1
Antwort vom 11. März 2009 | 17:36
Von
Status: Unbeschreiblich (50307 Beiträge, 17600x hilfreich)
Ich gehe davon aus, dass sich diese Erbsache nacht türkischem Recht richtet. Wenn das richtig ist, dann ist eine Klage wohl nur in der Türkei möglich.
Und jetzt?
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