Nun mal eine allgemeine Frage:
2005 ist der Großvater von A verstorben. Seine 3 Kinder erben. Der Vater von A (ein Erbe) ist vom Erbenermittler nicht auzufinden und ist nicht in Deutschland gemeldet. Seine Geschwister bekommen ihren Erbanteil ausgezahlt, das Drittel von As Vater wird seither auf einem Pflegschaftskonto aufbewahrt.
Gibt es die Möglichkeit für A das Geld ausgezahlt zu bekommen (festgesetzte Fristen etc) oder bleibt dieses Geld bis zur Feststellung des Todes des Vaters oder gar für immer auf dem Pflegschaftskonto?
Nachlass-Pflegschaftskonto
31. Mai 2010
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Frage vom 31. Mai 2010 | 13:42
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlass-Pflegschaftskonto
#1
Antwort vom 31. Mai 2010 | 15:13
Von
Status: Praktikant (899 Beiträge, 404x hilfreich)
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann bist Du Tochter oder Sohn von Erbe A , der nicht auffindbar ist. Der Erbanteil von A bleibt so lange " eingefroren " bis geklärt ist, ob und wo er lebt. Ich glaube mich erinnern zu können, das es hier aber Fristen gibt. Ich würde Dir raten , mal mit dem zuständigen Rechtspfleger persönlich zu sprechen. Der kann Dir bestimmt mitteilen, wie die rechtliche Beurteilung ist.
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