Nachlass Übersicht einfordern

11. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Marion A.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlass Übersicht einfordern

Guten Morgen zusammen,

ich hätte da noch mal eine Frage.

Meine Mutter verstarb vor paar Wochen und lebte auf ihren Wunsch hin ca. 3 Monate aufgrund Demenz bei Bekannten bis zu ihrem Tod.

Die Bekannten erhielten ihre Rente sowie das Pflegegeld und kümmerten sich um finanzielle bzw. sämtliche Angelegenheiten. Die Wohnung mit Einsitzrecht in unserem Haus wurden in dieser Zeit von den Bekannten leergeräumt bis auf die Möbel.

Da kein Testament vorhanden ist, sind wir nun die Erben. Die Bestattungskosten obliegen uns, das ist klar. Da nun bereits einige Rechnungen von unserer Mutter aus dieser Zeit bei uns ankommen würde ich der Sache gerne mal auf den Grund gehen wollen. Sämtliche persönlichen Gegenstände (Stammbücher, Fotoalben etc.) auch von unserem Vater, der letztes Jahr verstarb und wir ebenso Erben waren, liegen bei den Bekannten.

Kontaktaufnahme war bisher erfolglos.

Haben wir eine Chance, die Herausgabe der Sachen sowie eine Übersicht, was die Bekannten für unsere Mutter alles beantragt bzw. finanziell geregelt haben - durch einen Anwalt einzufordern?

Das vertrauensvolle Verhältnis zu unserer Mutter endete leider ihrerseits mit dem Tag an dem unser Vater starb.

Herzliche Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8238 Beiträge, 4558x hilfreich)

Zitat (von Marion A.):
Die Wohnung mit Einsitzrecht in unserem Haus wurden in dieser Zeit von den Bekannten leergeräumt bis auf die Möbel.

Weshalb hat man das zugelassen?
Zitat:
Haben wir eine Chance, die Herausgabe der Sachen sowie eine Übersicht, was die Bekannten für unsere Mutter alles beantragt bzw. finanziell geregelt haben - durch einen Anwalt einzufordern?

Die Bekannten müssen alles an die Erben herausgeben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124003 Beiträge, 40306x hilfreich)

Zitat (von Marion A.):
Da kein Testament vorhanden ist

Und das weis man woher genau?



Zitat (von cruncc1):
Weshalb hat man das zugelassen?

Eventuell, weil man schlicht keine Befugnis hat über das Eigentum Dritter zu bestimmen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3755 Beiträge, 597x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell, weil man schlicht keine Befugnis hat über das Eigentum Dritter zu bestimmen?

Oder weil man froh war, dass andere die Räumung übernahmen, da selbige nicht nur das Pflegegeld sondern auch die Rente bekamen.
Zitat (von Marion A.):
Die Bekannten erhielten ihre Rente sowie das Pflegegeld und kümmerten sich um finanzielle bzw. sämtliche Angelegenheiten.

Welche Bankvollmachten hatten die Bekannten, in der Regel gehen die über den Tod hinaus. Schon mal bei der Bank erkundigt?
Woher wissen Sie, dass es kein Testament gibt und alle persönlichen Unterlagen bei den Bekannten sein sollen?
Haben Sie ihre Mutter dort mal besucht, wenn ja, warum wurde mit den Bekannten nicht mal darüber geredet und vor allem gefragt, warum die Wohnung bis auf die Möbel geräumt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39342 Beiträge, 14142x hilfreich)

Hat man schon einmal daran gedacht, einen Erbschein zu beantragen? Wer immer jetzt im Besitz/Unterlagen von der Verstorbenen ist, der wird sich mit dem Erben auseinander setzen müssen. Und nicht mit jemandem, der glaubt, Erbe zu sein.

wirdwerden

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