Ich hab das so verstanden.
Erben erhalten Zugriff auf den Nachlass.
Pflichtteilsberechtigte haben einen Anspruch in bar auf ihren Anteil an diesem Nachlass.
Der Erbe muss ein Nachlassverzeichnis erstellen.
Daraus kann der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteil berechnen und anschließend einfordern.
Bestimmte Werte müssen unter Umständen ermittelt werden.
Der Pflichtteilsberechtigte kann dies vom Erben verlangen (zb Immobiliengutachten)
Diese Wertermittlungskosten gehen zu Lasten des Nachlasses, mindern also auch den Pflichtteil.
Soweit richtig?
Wie verhält es sich bei einem Dritten?
Angenommen eine dritte Person hat noch eine Darlehensforderung weil er dem Erblasser irgendwann mal Betrag X mit Zinsen geliehen hat. Erbe und dritte Person einigten sich darauf, dass der Wert dieser Forderung von einem Sachverständigen ermittelt werden soll (ähnlich Immobiliengutachten).
Mindern die Kosten für dieses Gutachten ebenfalls den Nachlass?
Müsste ein Pflichtteilsberechtigter solch ein Gutachten "mitfinanzieren", obwohl er mit diesem Darlehen nichts zu tun hat und es ja zudem auch noch seinen Pflichtteil mindert?
-- Editiert von go592288-58 am 14.06.2022 00:55
Nachlass Wertermittlungsanspruch
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Warum sollte für die Ermittlung des Darlehenswertes ein Gutachten erforderlich sein?
An völlig sinnlosen Gutachten muss sich der Pflichtteilsberechtige nicht beteiligen.
Naja ein Immobiliengutachten wird in Auftrag gegeben, weil Laien den Wert nicht ausreichend begutachten oder begründen können. Bei einem Darlehen welches sich über Jahrzehnte erstreckt kennt sich ein Laie eben genauso wenig aus. Welche Zinsreihe, welcher Zeitraum, Verjährung oder nicht, wann die Fälligkeit, Zinseszins usw usw
Da ist die Ermittlung eines sachlichen Wertes ja genauso von Nöten wie bei Wohnung oder sonst was
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Naja ein Immobiliengutachten wird in Auftrag gegeben, weil Laien den Wert nicht ausreichend begutachten oder begründen können. Bei einem Darlehen welches sich über Jahrzehnte erstreckt kennt sich ein Laie eben genauso wenig aus. Welche Zinsreihe, welcher Zeitraum, Verjährung oder nicht, wann die Fälligkeit, Zinseszins usw usw
Da ist die Ermittlung eines sachlichen Wertes ja genauso von Nöten wie bei Wohnung oder sonst was
ZitatBei einem Darlehen welches sich über Jahrzehnte erstreckt kennt sich ein Laie eben genauso wenig aus. :
Es ist aber eine sehr schlechte Ausrede, ein Gutachten zu benötigen, weil man seinen eigenen Kontostand nicht kennt.
ZitatWelche Zinsreihe, welcher Zeitraum, Verjährung oder nicht, wann die Fälligkeit, Zinseszins usw usw :
Das sollte sich doch wohl eindeutig aus dem Darlehensvertrag ergeben.
ZitatDa ist die Ermittlung eines sachlichen Wertes ja genauso von Nöten wie bei Wohnung oder sonst was :
Natürlich nicht. Für die Ermittlung eines Darlehenswertes reicht ein einfacher Blick in den Kontostand. Sollte der nicht bekannt sein, würde ich bestreiten, dass des das Darlehen überhaupt gibt.
Während man bei der Ermittlung eines Immobilienwertes umfassende Kenntnisse des Marktumfeldes benötigt, sind für die Ermittlung des Darlehenswertes ausschließlich Informationen erforderlich, die sowohl dem Gläubiger als auch dem Schuldner ohnehin vorliegen. Für die Bewertung sind ausschließlich Kenntnis des Darlehensvertrages und der geleisteten Zahlungen erforderlich.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten