Nachlass der Mutter

30. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Coco2402
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlass der Mutter

Hallo,

Ich hoffe von euch kann mir jemand weiterhelfen. Unsere Mama ist leider im Oktober gestorben. Es gibt meinen Vater, also ihren Ehemann, meine Schwester und mich. Meine Mama hatte kein Testament oder ähnliches. Alle Verträge, Versicherungen, Konten etc. wurden gekündigt und alles Geld geht auf unseren Papa, der auch nicht nur einen Gedanken daran verschwendet, seinen Kindern auch einen Teil zu hinterlassen. Wir hatten immer ein sehr gutes Verhältnis zu unseren Eltern. Deswegen trauen wirbund nicht, unserem Vater etwas zu sagen. Uns geht es auch nicht ums Geld, wir sind nur von seiner Art enttäuscht, dass er uns nichtmal ein kleines "Andenken" von unserer Mama hinterlässt und für ihn das selbstverständlich ist, dass er alles bekommt.
Danke und liebe Grüße
Coco

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Fragen haben Sie keine? Es stünde Ihnen im Übrigen ein Teil des Erbes zu - den muß man dann aber auch einfordern...

-- Editiert von muemmel am 30.11.2019 17:14

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Uns geht es auch nicht ums Geld, wir sind nur von seiner Art enttäuscht, dass er uns nichtmal ein kleines "Andenken" von unserer Mama hinterlässt und für ihn das selbstverständlich ist, dass er alles bekommt.

Dass ihr einen Anspruch auf euren Erbteil habt, steht außer Frage.

Moralisch sehe ich das völlig anders. Ich würde den Erbteil niemals einfordern (meine Mutter ist verstorben, als ich 17 Jahre alt war - aber das muss jeder für sich entscheiden). Das ist für mich eine Selbstverständlichkeit.

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#3
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 29x hilfreich)

ich sehe es wie cruncc.

dass ihr den anspruch habt, steht ausser frage.

aber: eure eltern haben sich das geld erarbeitet.
hätten sie ein berliner testament gemacht, würdet ihr auch derzeit nichtsbekommen.

euer vater hat jedes recht der welt, das geld zunächst für sich einzusetzen.



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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
hätten sie ein berliner testament gemacht, würdet ihr auch derzeit nichtsbekommen.

Die Kinder hätten einen Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar)-
Zitat:
euer vater hat jedes recht der welt, das geld zunächst für sich einzusetzen.

N,ö hat er rechtlich gesehen nicht.

-- Editiert von cruncc1 am 30.11.2019 22:41

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