Nachlass vom Vater und seine Frau

10. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Rosenstadt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlass vom Vater und seine Frau

Hallo erstmal ich bin neu Hier :-)

Es geht hier um eine 2te Ehe von mein Vater
Seine frau ist 09.24 verstorben er 8 Tage später.

Sie seine Frau hat 2 Tochter (nicht von mein Vater)
Ich bin das einzige Kind von mein Vater

Wir haben Erbscheine
Die beiden Tochter's Erbschein inhalt
50% mein Vater
25% Tochter 1
25% Tochter 2

Mein Erbschein inhalt
Erbe von mein Vater 100%

Jetzt meine Frage er hatte ein Auto was Bezahlt war. Den haben wir beim Händler wo er ihn gekauft hat Verkauft
für 18500€

Dieses Auto Geld
Tochter 1 4625€ (da ja 25% von mein Vater)
Tochter 2 4625€ (da ja 25% von mein Vater)
Vater 9250€ ( 50% für mich da mein Vater vorher nichts an Erbe ausgezahlt hat)

...und alles andere was an Bargeld oder Zahlungen noch offen sind durch 3 Teilen.
also jeder Tochter 1, Tochter 2 und ich zu 1/3
z.b. Bargeld ,Möbelverkauf, Mietzahlung oder andere Rechnugen, und alles andere

Ich danke euch jetzt schonmal für eure Hife
Jürgen aus den Norden

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4367 Beiträge, 2289x hilfreich)

Zitat (von Rosenstadt):
Jetzt meine Frage er hatte ein Auto was Bezahlt war. Den haben wir beim Händler wo er ihn gekauft hat Verkauft
für 18500€

Dieses Auto Geld
Tochter 1 4625€ (da ja 25% von mein Vater)
Tochter 2 4625€ (da ja 25% von mein Vater)
Vater 9250€ ( 50% für mich da mein Vater vorher nichts an Erbe ausgezahlt hat)


Das ist meiner Ansicht nach falsch:

Wenn es das Auto von Deinem Vater war bekommst Du 100 %.

Deine Rechnung stimmt nur, wenn das Auto im alleinigen Besitz der Frau war.

Wenn es ein gemeinsames Auto war gehört 50% ohnehin dem Vater, diese 50% gehören Dir vollkommen. Die andere Hälfte würde 25% für Dich und jeweils 12,5% für die beiden Töchter.

Genauso für den Rest des Erbes.

Zitat (von Rosenstadt):
...und alles andere was an Bargeld oder Zahlungen noch offen sind durch 3 Teilen.
also jeder Tochter 1, Tochter 2 und ich zu 1/3
z.b. Bargeld ,Möbelverkauf, Mietzahlung oder andere Rechnugen, und alles andere


Das ist sehr großzügig von Dir, ob das mal Schenkungssteuer auslöst?

-- Editiert von User am 10. Januar 2025 20:55

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48860 Beiträge, 17207x hilfreich)

Zitat (von Rosenstadt):
Dieses Auto Geld
Tochter 1 4625€ (da ja 25% von mein Vater)
Tochter 2 4625€ (da ja 25% von mein Vater)
Vater 9250€ ( 50% für mich da mein Vater vorher nichts an Erbe ausgezahlt hat)

Es war doch das Auto Deines Vaters, oder? Warum willst Du dann den beiden Töchtern je 4.625€ schenken?

Zitat (von Rosenstadt):
...und alles andere was an Bargeld oder Zahlungen noch offen sind durch 3 Teilen.
also jeder Tochter 1, Tochter 2 und ich zu 1/3
z.b. Bargeld ,Möbelverkauf, Mietzahlung oder andere Rechnugen, und alles andere

Das ist aber sehr großzügig von Dir, wo Dir doch viel mehr zusteht.
Wenn die Dinge beiden Eltern gemeinsam gehört haben, dann stehen Dir davon 3/4 zu und den beiden Töchtern je 1/8.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rosenstadt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo ich noch mal...
die beiden haben mir am anfang erzählt das dort nichts. dann habe ich alarm geschlagen und wollte alles sehen.

mein vater hatte ein konto mit schließfach.
Auto auf sein Namen
dann gibt es noch ein gemeinschaftskonto von den beiden. plus zwei sparbücher die leer sind.

14000€ Aus den Schließfach
18500€ vom Auto
1650€ Möbel verkauf

Beerdigung
3750€ für Sie
3750€ von ihn
825€ Friedhof gebühren je

ausgaben
20,46€ kontolöschung vater
weil in minus

kann ich dieses von jemanden rechtmäßig berchnen lassen.

weil ich habe den ja schon 4625€ je überwiesen.

Die beiden sind und waren immer geld geier. dieses habe ich von vielen gehört.
ich selbst hatte ca. 40 jahre kein kontakt mit mein vater

ich danke euch für eure super hilfe

Signatur:

Jürgen
Aus den Norden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48860 Beiträge, 17207x hilfreich)

Das, was Deinem Vater gehört, hast Du alleine geerbt. Darauf haben die beiden Töchter keine Ansprüche.

Daneben hast Du auch noch Anspruch auf die Hälfte des Vermögens Deiner Stiefmutter.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11469 Beiträge, 4339x hilfreich)

Zitat (von Rosenstadt):
kann ich dieses von jemanden rechtmäßig berchnen lassen.

Die grundsätzliche Verteilung ist sehr simpel und ist in den Erbscheinen bereits korrekt wiedergegeben.

Du stehen also 100% von dem was deinem Vater gehörte und 75%* von allem was beiden zusammen gehörte zu, den beiden Kindern der Stiefmutter stehen jeweils 12,5% des gemeinsamen Vermögens zu.

*Die Verteilung ist so "ungleich", da in deinen 75% das hälftige Erbe deiner Stiefmutter, welches Dein Vater noch erbte enthalten ist.

Da Du bereits Zahlungen geleistet hast, welche ungerechtfertigt sind, Du das Geld vermutlich zurück haben möchtest, Werte bereits "verschwunden" sind und Du wirklich wenig Ahnung von der Materie zu haben scheinst, solltest Du einen Anwalt aufsuchen welcher Erbrecht abdeckt und diesen das machen lassen.
Mit einer "problemlose" Mitwirkung deiner Stiefschwestern ist der Schilderung nach wohl nicht zu rechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48860 Beiträge, 17207x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Du stehen also 100% von dem was deinem Vater gehörte und 75%* von allem was beiden zusammen gehörte zu, den beiden Kindern der Stiefmutter stehen jeweils 12,5% des gemeinsamen Vermögens zu.

Außerdem noch 50% des nur der Mutter gehördenden Vermögens. Davon bekommen die beiden Töchter je 25%.

Das Ergebnis wird den beiden Töchter ungerecht erscheinen, entspricht aber der geltenden Rechtslage. Wäre der Vater zuerst verstorben, dann hättest Du nur 50% des Vermögen des Vaters erhalten und nichts vom Vermögen der Mutter.

Da die Erbfolge aufgrund der kurz aufeinander folgenden Todesfälle in großen Teilen zufällig war, kann man den beiden Töchtern gegenüber natürlich kulant sein.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11469 Beiträge, 4339x hilfreich)

Zitat (von hh):
Außerdem noch 50% des nur der Mutter gehördenden Vermögens.

Wo kommen die her?
Wenn Du damit die 50% meinst, die der Vater des TE noch von seiner Frau erbte, bin ich bei Dir, siehe mein * im Beitrag.

Aber ansonsten hat der TE doch keine Erbansprüche am "restlichen" Erbe der Stiefmutter.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11469 Beiträge, 4339x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Aber ansonsten hat der TE doch keine Erbansprüche am "restlichen" Erbe der Stiefmutter

Korrektur meinerseits, denn es gibt ja gar kein restliches / alleiniges Vermögen der Mutter.
Durch ihr Erstversterben ging ihr Vermögen ja hälftig auf den Vater und die beiden Kinder (je 25%) über.

-- Editiert von User am 16. Januar 2025 14:47

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rosenstadt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich finde eure Hilfe super erstmal dafür danke.
Habe mit einen nachlassverwalter telefoniert er sagte wenn ich den rest (nur Hypervereinsbank alles habe)
Dann können wir uns zusammen setzen und er rechnet es für mich dann auseinander.
Er sagte auch das ich schon zuviel ausbezahlte habe. Das ich das Auto hätte zu 100% behalten können.

Wie ist es eigendlich wenn der Nachlassverwalter alles auf gerechent hat.
Ist dieses von den anderen Erben anfechtbar oder ist es nach Erbrecht dann so der bestand und kann nichts dran geändert werden.

Signatur:

Jürgen
Aus den Norden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48860 Beiträge, 17207x hilfreich)

Zitat (von Rosenstadt):
Habe mit einen nachlassverwalter telefoniert

Welcher Nachlassverwalter? Wer hat denn beantragt, dass einer eingesetzt wird?

Zitat (von Rosenstadt):
Ist dieses von den anderen Erben anfechtbar

Wenn er einen Fehler macht, dann ist das natürlich anfechtbar.

Zitat (von Rosenstadt):
oder ist es nach Erbrecht dann so der bestand und kann nichts dran geändert werden.

Nein, so etwas gilt nur für rechtskräftige Gerichtsurteile.

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