Nachlass/Pflichtteil

15. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
Severin1231996
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlass/Pflichtteil

Schönen guten Abend,

ich habe gehofft nie in so eine Situation zu geraten, aber nun ist es leider doch passiert.

Nach meinem Vater (vor 5 Jahren verstorben), ist nun auch meine Mutter verstorben. Es gibt mich und meine Schwester. Zu meiner Schwester habe ich seit fünf Jahren kein Kontakt mehr gehabt, da es Streitigkeiten gab.

Ich habe mich damals um einen Heimplatz gekümmert und auch um alle anfallenden Rechnungen in der Zeit und was halt noch so anfällt.

Vor fünf Jahren als mein Vater verstorben war, hatte meine Mutter noch ca.60Teur auf dem Konto. Die beiden Renten, welche meine Mutter erhalten hat, haben die Heimkosten gedeckt.

Ich hatte eine Kontenvollmacht und habe mich eben auch um Ihr Taschengeld gekümmert etc. Meine Mutter hat aber gesagt, ich kann das gesamt Geld haben. Deshalb habe ich vor ca. 1 Jahr, das Geld auf mein Konto transferiert.

Nun hat sich heute meine Schwester gemeldet und gemeint, es gab ja damals 60Teur.

Nun zu meiner Frage, da Sie im Notfall schon mit einem Anwalt gedroht hat. kann ich die Füße erstmal still halten oder welche Summe müsste ich Ihr überweisen, damit ich schnellstmöglich damit abschließen kann?

Sollte Sie einen Anwalt beauftragen, welcher meiner Schwester z.b eine Rechnung in Höhe von 1Teur stellt, wer muss für diese Rechnung aufkommen? in dem Szenario, dass ich der Forderung des Anwalts im Großen und ganzen nachkomme.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ancalagon
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 6x hilfreich)

Das hängt vom Testament ab. Gibt es ein Testament?

Wenn es kein Testament gibt, so seid ihr eine Erbengemeinschaft. Dann bekommst du und deine Schwester je die Hälfte.

Das Transferieren des Geldes auf dein Konto kann Probleme geben.
Wenn es nicht nachweisbar ist, dass deine Mutter es dir aus freiem Willen geschenkt hat, so kann dies sogar strafrechtlich relevant sein.

Der Anteil deiner Schwester wäre 1/2, also 30 tausend Euro.

Falls es ein Testament gibt, welches dich zum Alleinerben macht, dann kann deine Schwester einen Pflichtteil in Höhe von 15 tausend Euro (Hälfte des gesetzlichen Erbteils) von dir fordern. Im Falle, dass es mit der Schenkung seine Richtigkeit hat, kann hier noch eine Abschmelzung von 10 % erfolgen. Dann erhält deine Schwester einen Pflichtteil (Ergänzungsanspruch) von 13500 Euro, wenn du Alleinerbe bist.

Lasse dich am besten von einem Anwalt für Erbrecht beraten. Insbesondere auch, damit du nicht wegen der Überweisung der 60T Euro ins Strafrecht hinein schlitterst.

-- Editiert von User am 15. Mai 2025 21:31

-- Editiert von User am 15. Mai 2025 21:32

-- Editiert von User am 15. Mai 2025 21:33

-- Editiert von User am 15. Mai 2025 21:34

-- Editiert von User am 15. Mai 2025 21:35

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#2
 Von 
Ancalagon
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Severin1231996):
Sollte Sie einen Anwalt beauftragen, welcher meiner Schwester z.b eine Rechnung in Höhe von 1Teur stellt, wer muss für diese Rechnung aufkommen? in dem Szenario, dass ich der Forderung des Anwalts im Großen und ganzen nachkomme.


Deine Schwester zahlt ihren Anwalt. Allerdings kann es passieren, dass du dich schadenersatzpflichtig machst, wenn du nicht mit deiner Schwester kooperierst. Also zahle so schnell wie möglich den deiner Schwester zustehenden Geldbetrag aus.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Severin1231996
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ancalagon):
Der Anteil deiner Schwester wäre 1/2, also 30 tausend Euro. Eventuell tritt hier auch eine Abschmelzung von 10 % für ein Jahr ein. Dann erhält deine Schwester 27000 Euro.


Es haben sich über die fünf jahre auch extrem viele kleine rechnungen angesammelt, mit dingen welche meine mutter haben wollte. Schminke,süßes,kleidung etc. ich habe diese alle aufgehoben. Dies kann ich aber schon anrechnen, da ich es von meinem Konto gezahlt habe?

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20092 Beiträge, 7278x hilfreich)

Zitat (von Severin1231996):
ich habe diese alle aufgehoben. Dies kann ich aber schon anrechnen, da ich es von meinem Konto gezahlt habe?

Alle diese Kleinigkeiten, die du von deinem Konto bezahlt hast, könnten auch Geschenke an deine Mutter gewesen sein. Kurzum: Diese Vermischung von deinen Geldern und denen der Mutter kann dir schon übel auf die Füße fallen.
Da deine Schwester offenbar sehr auf Streit getrimmt ist, wirst du einen guten Anwalt benötigen, denke ich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42127 Beiträge, 14681x hilfreich)

1. Schritt: klaren, wer Erbe ist. Dann weiß man auch, wie abzuwickeln ist. Denn Pflichtteilsberechtigte sind keine Erben. 2. Schritt: saubere Auskunftserteilung über das, was da ist. Und dann kann man rechnen bzw. aufteilen.

wirdwerden

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