Hallo, wer kann im folgenden fall vorab helfen?
Ehefrau Z. verstirbt hoch verschuldet.
Ehemann Z. und die beiden erwachsenen Kinder möchten deshalb zum Nachlassgericht um das Erbe auszuschlagen.
Laut meiner Kenntnis wird Ehemann Z. mit seinem beiden Kindern nach der Erbausschlagung "übergangen" und die nächste Erbfolgeordnung der verstorbenen Frau Z. wird angeschaut, d.h. die Eltern und Geschwister.
Diese befinden sich jedoch alle in der Türkei.
Wie wird das Nachlassgericht diese ausfindig machen können?
Woher werden die Nacherben wissen,dass auf sie ein Erbe angefallen ist?
Ehemann Z. und seine Kinder haben seit Jhrzehnten keinen Kontakt mehr zur Verwandtschaft in die Türkei.
Sind diese verpflichtet, die Nacherben ausfindig zu machen um über das Erbe diese zu infomrieren?
Oder wird das Nachlassgericht die Erben ausfindig machen?
Also über Beamte o.ä.., die in der Türkei recherchieren werden und ggf. das türkische Konsulat konsultieren?
Kennt jemand da den Ablauf/die Zuständigkeit?
Danke im voraus!
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