Hallo,
ich habe vom Nachlassgericht ein Testament geschickt bekommen und nun wird durch den Miterben in Frage gestellt, ob ich wirklich Anspruch auf das Erbe habe. Wie sicher ist mir das Erbe, da ich vom Nachlassgericht bescheid bekommen habe? Wird dort erst geprüft, ob ich tatsächlich Anspruch habe????
Nachlassgericht- Erbschaftsfrage
10. August 2004
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Frage vom 10. August 2004 | 17:51
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlassgericht- Erbschaftsfrage
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 11. August 2004 | 08:58
Von
Status: Unbeschreiblich (47616 Beiträge, 16830x hilfreich)
Natürlich wird immer geprüft ob jemand, der einen Erbschein beantragt, auch Anspruch auf das Erbe hat.
Aber wo ist das Problem dabei? Oder ist das Testament gefälscht oder aus anderen Günden möglicherweise ungültig?
#2
Antwort vom 11. August 2004 | 16:45
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
also das problem ist, dass der miterbe anzweifelt, dass ich überhaupt geerbt habe. doch ich habe ein eröffnungsprotokoll des testamentes bekommen, vom nachlassgericht. deshalb frage ich mich ob ich vielleicht wirklich keinen anspruch habe.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. August 2004 | 15:49
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
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