Nachlaßgericht

4. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
dicker_71
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlaßgericht

hallo, prüft das Nachlaßgericht alle Angaben über zum beispiel Sparbücher etc. , also sieht das nachlaßgericht ob beispielsweise ein dritter als begünstigter vermerkt wurde?
danke für eine kurze Info.



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1334x hilfreich)

Nein. Das Gericht verläßt sich auf die Angaben des Erben
und berechnet danach die Gebühren für den Erbschein.
Der Erbe ist verpflichtet, Angaben über evtl. Miterben
zu machen.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 4352x hilfreich)

Wenn ein Bezugsberechtigter bestimmt wurde, gehört dieses Konto oder Sparbuch nicht zum Nachlass.

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