Nachlassgericht!

7. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Paul29
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 7x hilfreich)
Nachlassgericht!

Guten Tag!
Bräuchte mal einen Rat, meine Mutter ist Verstorben,und jetzt weiß ich nicht ob ich das Nachlassgericht infomieren soll oder das Gericht bei mir Meldet? Ich habe eine Vorsorgevollmacht,für die Geldangelegenheiten zuregelen. Darf ich als Sohn,von dem vorhandenen Geld wo auf dem Konto ist bevor ich das Erbe angenommen habe anfallende Rechnungen bezhalen? Oder muss ich warten bis das Nachlassgericht sich meldet? Habe auch eine Bankvollmacht über den Tod hinaus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12308.04.2023 19:45:01
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,
ein Erbe wird nicht "angenommen", man wird Erbe aufgrund eines Testaments oder gesetzlicher Erbfolge. Will man das nicht, muss man innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden des Erbfalles das Erbe gegenüber dem Nachlassgericht ausschlagen. Das Nachlassgericht kommt eigentlich nur dann ins Spiel, wenn es ein Testament gibt oder man einen Erbschein braucht. Ist ein solches beim Gericht hinterlegt meldet es sich automatisch. Wird ein Testament im Nachlass gefunden, muss dies unverzüglich beim Nachlassgericht abgegeben werden. Und natürlich können Sie Rechnungen der Verstorbenen zahlen. Gibt es denn evtl. noch andere Erben ?

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#2
 Von 
Udo 123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
so einen Fall kenne ich. Du wenn ich du sagen kann. Musst schon zum Nachlassgericht gehen und dort mit der Sterbeurkunde hingehen. Wenn du einen Testament hast sowieso hingehen und auf jeden Fall abgeben. Dann solltest du dich um einen Erbschein kümmern um z. B. Banken..... Grundstück... Vorzulegen.
Du benötigst noch dazu eine Geburtsurkunde und du wirst aufgefordert einen erhebungsbogen auszufüllen.

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#3
 Von 
Udo 123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Zuerst beim Nachlassgericht Regeln.
Dann zahlen und zwar so schnell wie möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Udo 123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
du kannst zuerst zu Bank gehen und die Sachlage beschreiben. Sie werden dir auch gleich antwort geben.
Wenn sie es Annehmen dann liegt es an deren ermessen und du bist raus wenn sie sagen so geht es nicht, dann weißt du auch was zu tun ist.
So weit ich weiß musst du zum Nachlassgericht gehen.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7870 Beiträge, 4455x hilfreich)

Zitat:
Dann solltest du dich um einen Erbschein kümmern um z. B. Banken..... Grundstück...

Ein Erbschein ist nicht zwingend erforderlich. Hier gibt es eine offensichtlich eine umfassende Vollmacht und Bankvollmacht, die über den Tod hinaus gilt - dann ist es durchaus möglich, dass man alles ohne Erbschein regeln kann.

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