Nachlassgericht einschalten oder nicht

4. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 137x hilfreich)
Nachlassgericht einschalten oder nicht

Hallo, kürzlich ist mein Papa gestorben. In seinem Schrank habe ich ein Umschlag mit der Aufschrift Testament gefunden.
So zur ersten Frage: Darf ich den Umschlag aufmachen?

Soweit ich weiß, haben meine Eltern darin festgelegt, dass der überlebende Ehepartner alles erben soll. Das ist auch in meinem Interesse und Geschwister habe ich nicht.
Meine Mutter steht unter Betreuung und ich bin die Betreuerin. Muss ich in diesem Fall das nachlassgericht einschalten oder das Betreuungsgericht oder beide.
Ich will nichts falsch machen, weil Ärger hat man bei den Betreuungssachen schnell genug, aber auch keine schlafenden Hunde wecken. Zu Erben gibt es nicht viel. Etwas Geld und einen Aktionfond. Auf all das hatte ich schon zu Lebzeiten meines Vaters Zugriff und die Vollmachten gehen auch über den Tod hinaus.
Am liebsten wäre es mitr, wenn ich jetzt gar nichts machen müsste und bei der Vermögensauskunft für meine Mutter dann einfach eintragen, was sie geerbt hat und das über die Jahre weiter mitziehen.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8018 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
In seinem Schrank habe ich ein Umschlag mit der Aufschrift Testament gefunden.
So zur ersten Frage: Darf ich den Umschlag aufmachen?

Nein.
Zitat:
Muss ich in diesem Fall das nachlassgericht einschalten...

Du musst das Testament umgehend beim Nachlassgericht abliefern.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2259.html




1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 137x hilfreich)

Danke. Dann ruf ich mal das Nachlassgericht an.

Als ob man in so einer Situation nichts anderes zu tun hätte. :sad:

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn Du jetzt erst die wichtigen Dinge erledigst und das Testament erst in 2-4 Wochen abliefert, wird daraus niemand ein Problem machen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.004 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen