Nachlassgericht - muss mir das Amtsgericht Informationen geben, ohne Erbschein?

24. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Preuße2010
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlassgericht - muss mir das Amtsgericht Informationen geben, ohne Erbschein?

Hallo,

folgendes meine Großvater ist vor 10 Jahren verstorben wir haben dies erst vor einigen Monaten erfahren.

Wie ich vom zuständigen Amtsgericht erfahren habe war damals kein Testament hinterlegt. Ich habe erfahren, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.Nun meine Frage wie weit muss mir das Amtsgericht im zuständigen Ort Informationen geben ohne, dass ich einen Erbschein besitze/beantrage ?


Dankeeee

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48835 Beiträge, 17196x hilfreich)

Welche Informationen erwartest Du denn vom Nachlassgericht? Dass der Großvater verstorben ist, dass es kein Testament gab und dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, weißt Du doch schon. Mehr Informationen hat das Nachlassgericht ohnehin nicht.

Der Umstand, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, legt doch den Schluss nahe, dass der Nachlass überschuldet ist. Daher solltet Ihr innerhalb der 6-Wochenfrist das Erbe ausschlagen.

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