Sehr geehrte Damen und Herren,
aus aktuellem Anlaß suche ich dringend Rat zur Frage:
Nachlassinsolvenzverfahren oder Anfechtung der Annahme der Erbschaft:
Welches Verfahren schützt das eigene Vermögen des Erben nach Annahme der Erbschaft schneller und umfassender, wenn auf einmal Forderungen gegen den Erben aus der Erbschaft erhoben werden, die zwar noch nicht gerichtlich bestätigt sind, aber bei gerichtlichem Erfolg des Gläubigers eine absolute Überschuldung des Nachlasses darstellen würden?
Ab welchem Zeitpunkt wäre das Eigenvermögen des Erben geschützt?
a) Bereits nach Antragsstellung der Nachlassinsolvenz dem Insolvenzgericht?
b) Bereits nach Erklärung der Anfechtung der Erbschaftsannahme ggü dem Nachlassgericht?
Auf welche zeitlichen Abläufe bis zur Bestätigung müßte man sich bei beiden Verfahren einstellen?
Vielen Dank.
Mitr freundlichen Grüßen
Ratsuchend2016
-- Editier von Ratsuchend2016 am 22.06.2016 14:54
Nachlassinsolvenz oder Anfechtung der Annahme der Erbschaft? Was schützt das Eigenvermögen des Erben
22. Juni 2016
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Frage vom 22. Juni 2016 | 14:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlassinsolvenz oder Anfechtung der Annahme der Erbschaft? Was schützt das Eigenvermögen des Erben
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