Hallo ,
Kurze Storie : Ich habe Leider keine Infomationen vom Gericht / Anwalt erhalten das jemand aus der Familie verstorben ist . Das heißt ich konnte das Erbe
nicht ausschlage bzw annehmen , und habe somit kein erbschein.
So jetzt kommt das Problem.
Ich hab Post von der Sparkasse bekommen und wurde zum "gespräch" eingeladen.
Da stellte sich fest das ich von opa das Konto auflösen soll , weil dort noch geld exestiert.
Jetzt die Frage warum ich ? soweit ich weiß haben alle das Erbe ausgeschlagen. Aber warum soll ich das Konto übernehmen bzw auflösen ? ich hab doch kein erbschein ?!
und wenn ich es jetzt auflösen sollte , würde ich den alle seine unkosten mit übernehmen ? wobei es schon 2 Jahre her ist seit seinem tot .
Oder ist es einfach Konto Auflösen das geld einbehalten und alles ist gut ?
LG
Nachlasskonto
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:Ich habe Leider keine Infomationen vom Gericht / Anwalt erhalten das jemand aus der Familie verstorben ist .
Man erhält auch keine Information vom Gericht, dass gemand verstorben ist.
Zitat:Das heißt ich konnte das Erbe nicht ausschlage bzw annehmen
Wenn man gesetzlicher Erbe ist, hat man das Erbe automatisch angenommen, wenn man nicht form- und fristgerecht ausschlägt. Über eine etwaige Ausschlagung muss man sich ggf. selbst informieren.
Zitat:und habe somit kein erbschein.
Einen Erbschein bekommt man nur, wenn man diesen beantragt.
Zitat:Jetzt die Frage warum ich ? soweit ich weiß haben alle das Erbe ausgeschlagen.
Wenn du als einziger nicht ausgeschlagen, dann bist du Erbe.
Zitat:ich hab doch kein erbschein ?!
Erbe ist man auch ohne Erbschein. Der Erbschein ist lediglich eine Art "Ausweis" zum Nachweis der Erbenstellung z.B. gegenüber Banken.
Zitat:und wenn ich es jetzt auflösen sollte , würde ich den alle seine unkosten mit übernehmen ?
Ob du das Konto auflöst oder nicht, die Schulden hast du ebenfalls "geerbt"
Zitat:wobei es schon 2 Jahre her ist seit seinem tot .
Bisschen spät, sich erst jetzt darüber Gedanken zu machen. Weshalb haben alle ausgeschlagen nur du nicht?
Zitat:Oder ist es einfach Konto Auflösen das geld einbehalten und alles ist gut ?
Nein, nichts ist gut.
-- Editiert von cruncc1 am 20.06.2019 17:12
Zitat:Ich habe Leider keine Infomationen vom Gericht / Anwalt erhalten das jemand aus der Familie verstorben ist .
Du wusstest nicht, dass Dein Opa verstorben ist?
Zitat:soweit ich weiß haben alle das Erbe ausgeschlagen.
Wer ist "alle"? Lebt Dein Elternteil, der Kind des Opas ist noch? Wenn ja, hat dieses Kind ausgeschlagen und wusstest Du, dass dieses Kind ausgeschlagen hat?
Zitat:und wenn ich es jetzt auflösen sollte , würde ich den alle seine unkosten mit übernehmen ?
Im Prinzip ja, allerdings kann man seine Haftung auf den Wert des Nachlasses beschränken. Außerdem ist es denkbar, dass sich nach zwei Jahren kein Gläubiger mehr meldet, dem Dein Opa noch Geld schuldet.
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ich danke euch erstmals ...
die gedanken mache ich mir seit letzter Woche Freitag da ich dort die Post von derSparkasse erhalten habe.
Ja wie gesagt mein opa und ich waren nicht so sehr in kontakt ( das letzte mal wo ich 14 jahre alt war ; heute bin ich 29 ) , genauso wie ich mit meiner Mutter da hab ich auch kein kontakt mehr.
Jedoch hab ich den tot meines Opa's etwas später gehört , sowie auch die ausschlagung des Erbe .
so das ich deswegen das erbe nicht ausschlagen konnte.
Also heißt das , weil ich das erbe nicht aussgeschlagen habe, durch fehlende Infomationen das ich jetzt erbe bin ?
Mal langsam: Deine Mutter ist also Kind des Opas und hat das Erbe ausgeschlagen.
Seit wann weißt du, dass sie das Erbe des Großvaters ausgeschlagen hat?
Wenn du das seit mehr als sechs Wochen weißt ist der Zug "Ausschlagung" in der Tat abgefahren. Wenn das aber alles nur Hörensagen waren und sie (oder jemand anderes) dir das nicht verbindlich mitgeteilt hat, kannst du es noch versuchen.
Frage beim Nachlassgericht (am letzten Wohnort des Opas) nach, ob deine Mutter ausgeschlagen hat. Wenn nein, bist du raus aus der Sache. Du kannst auch erst mal die Bank fragen warum sie dich und nicht deine Mutter kontaktieren.
Klar ist nur: seit letztem Freitag spätestens läuft deine Ausschlagungafrist.
Das Geld wird die Bank dir ohne Erbschein sowieso nicht aushändigen, zum Nachlassgericht wirst du also sowieso müssen.
Zitat:Ja wie gesagt mein opa und ich waren nicht so sehr in kontakt ( das letzte mal wo ich 14 jahre alt war ; heute bin ich 29 ) , genauso wie ich mit meiner Mutter da hab ich auch kein kontakt mehr.
Unter diesen Umständen sehe ich es ebenfalls so, dass die Ausschlagungsfrist erst mit dem Brief der Sparkasse läuft.
Zitat:Also heißt das , weil ich das erbe nicht aussgeschlagen habe, durch fehlende Infomationen das ich jetzt erbe bin ?
Das kann ja auch Dein Glück sein. Ich halte es für nicht ganz unwahrscheinlich, dass alle Gläubiger Deines Opas ihre Forderungen bereits abgeschrieben haben und sich daher nicht mehr melden werden. Dann könntest Du das Geld Deines Opas nämlich behalten.
Sollte sich wider Erwarten doch noch ein Gläubiger melden, musst Du übrigens schlimmstenfalls das Geld wieder herausgeben. Im Übrigen kannst Du Dich dann auf die Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB ) berufen.
Ob Du dieses Risiko eingehen willst oder doch lieber ausschlägst, musst Du jedoch selbst entscheiden.
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