Nachlasskonto aufgelöst ohne Zustimmung der Miterben

13. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
infansammler
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachlasskonto aufgelöst ohne Zustimmung der Miterben

Hallo,
ich habe hier eine rechtliche Frage.
Darf ein Miterbe einer Erbengemeinschaft ein Nachlasskonto, von dem er vor dem Ableben der Erlasserin eine Vollmacht hatte, einfach OHNE Zustimmung der Miterben und Erbschein einfach auflösen?

Muss man dann alle weiteren laufenden Kosten, die einer zum Nachlass gehörenden Immobilie anfallen, als Privatausgaben des Miterben betrachten, der das Nachlasskonto aufgelöst hat?

Danke im Voraus!

-- Editiert von infansammler am 13.07.2020 15:53

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8039 Beiträge, 4508x hilfreich)

Zitat (von infansammler):
Hallo,
ich habe hier eine rechtliche Frage.
Darf ein Miterbe einer Erbengemeinschaft ein Nachlasskonto, von dem er vor dem Ableben der Erlasserin eine Vollmacht hatte, einfach OHNE Zustimmung der Miterben und Erbschein einfach auflösen?

Ja, offensichtlich gilt die Vollmacht über den Tod hinaus.
Zitat:
Muss man dann alle weiteren laufenden Kosten, die einer zum Nachlass gehörenden Immobilie anfallen, als Privatausgaben des Miterben betrachten, der das Nachlasskonto aufgelöst hat?

Nein.

-- Editiert von infansammler am 13.07.2020 15:53

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
infansammler
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Eine Frage habe ich, darf für einen Kredit, den ein Miterbe zwecks Bezahlung Beerdigungskosten aufgenommen hat ein schuldbares Vorkaufsrecht für die Immobilie der Bank eingeräumt werden. Ohne Zustimmung der Miterben?

-- Editiert von infansammler am 13.07.2020 16:19

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8039 Beiträge, 4508x hilfreich)

Was ist ein schuldbares Vorkaufrecht?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
infansammler
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

@cruncc

Ich meinte natürlich ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht.
Braucht hier Person A die Zustimmung der anderen Miterben, wenn dieser das als Sicherheit für den Kredit der Bank einräumt?

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