Nachlasspfleger des Vermieters droht mit Kündigung

11. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
sam2012
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachlasspfleger des Vermieters droht mit Kündigung


Eine dreiköpfige Familie bewohnt eine 3 Zimmerwohnung im ersten Stcok eines Hauses, dessen Eigentümer/Vermieter im Untergeschoss gewohnt hat. Der Vermieter ist verstorben. Der Nachlasspfleger droht mit der Kündigung des Mietverhältnisses, wenn die Miete nicht auf das von ihm angegebene Konto eingezahlt wird. Eventuelle Erben (entfernte Verwandte)sind jedoch bekannt.
Der NP macht einen unseriösen Eindruck, sein Schreiben war kein offizielles, er hat auch keine Vollmacht vorgelegt.
Sollte die Miete jetzt nicht besser an die Gerichtskasse? So ist der Mieter wenigstens abgesichert..

Welche Rechte hat der Nachlasspfleger??
Darf er den Mietern kündigen ?
Was müssen die Mieter machen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Der Nachlaßpfleger sollte sich legitimieren können. Wenn er das tut, dann wird auf das Nachlaßpfleger-Konto gezahlt. Auf keinen Fall an (eventuelle) Erben zahlen. Wie Du schon richtig geschrieben hast, sind es eventuelle Erben. Wer wirklich Erbe ist, das kannst Du nicht wissen. Könnte ja auch der Tierschutzverein sein oder das Frauenhaus.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Ich schließe mich hier an.

Solange sich der Nachpfleger nicht legitimiert hat, ist eine befreiende Zahlung an ihn riskant.
Weiter auf das bekannte Konto die Miete zahlen, Kontobelege sorgsam bewahren.

Wenn Du weißt, wo Dein Vermieter zuletzt gewohnt hat, kannst Du auch bei dem zuständigen Amtsgericht anrufen und fragen, ob ein Nachlasspfleger bestellt worden ist.




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"Lukas 7,23"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Die Gerichtskasse ist auch nicht der richtige Ort, denn die hat in dem Sinne nichts mit eurem Mietverhältnis zu tun.
Ich würde - wie vorgenannt - an das bekannte Konto die Miete zahlen.
Wenn jemand sich bezüglich Miete, Kündigung usw. an euch wendet, dann wird der sich ausweisen müssen und vor allem auch können. Zumindest wird es ja ein Testament geben, dass festlegt Person XY soll der Nachlasspfleger sein. Und dann solltet ihr prüfen lassen, ob dieses Testament beim Amtsgericht vor Ort "eröffnet" wurde. Da ihr ja im selben Haus wie eurer Vermieter gewohnt habt, ist das Gericht euch ja bekannt.
Es kann übrigens tatsächlich sein, dass der "Nachlasspfleger" vom Verstorbenen darum gebeten wurde - sich zu kümmern, aber ohne gesetzlicher Grundlage hilft ihm das gar nichts.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Der Nachlaßpfleger muss sich nicht aus dem Testament ergeben, außerdem dürfte der Mieter kaum Zugang zum Testament haben. Warum auch? Der Nachlaßpfleger muss sich legitimieren können, und gut ist.

wirdwerden

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