Nachlasspfleger verlangt 11000 Euro Gehalt!

2. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Helga51
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 11x hilfreich)
Nachlasspfleger verlangt 11000 Euro Gehalt!

Hallo,

ich bin die Nichte meines Onkels, der vor 5 Jahren verstorben war und leider kein Testament gemacht hatte. Erben sind meine Nichte und ich.

Nachdem wir uns beim Notar gemeldet hatten meinte dieser, es müsse nach der gesetzlichen Erbfolge gehen und er benötige Sterbe/Geburtsurkunden usw. der anderen Familienmitglieder.

Leider waren diese nur schwer ausfindbar und darum bestellte das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger. Dieser machte jedoch überhaupt NICHTS.

Nach 1 Jahr warten ohne dass sich etwas tat beschloss ich selbst Nachforschungen zu machen. Ich konnte alle anderen Mitglieder (Neffen, Onkel, Tante, Mutter, Vater, Geschwister etc.) ausfindig machen und die benötigten Urkunden von den jeweiligen Gerichten anfordern.

Diese sendete ich zum Nachlasspfleger...aber es tat sich nichts.

Ich drängelte beim Nachlassgericht, dass der Nachlasspfleger nichts tue und sie mir bitte helfen sollten.

Resultat.: Der Nachlasspfleger hatte in den 3 Jahren seiner Arbeitszeit 8 Briefe geschrieben, in denen er mir meistens mitteilte, dass er nichts erreicht hatte, ich doch bitte Abstand von Telefonaten und Briefen nehmen soll und er sich schon melden würde.

Mir ging bald der Hut hoch. Soetwas unverschämtes. Ich regelte deshalb alles allein, Beerdigung, Behörden, Finanzämter, Abmeldung bei Arbeitgebern, Sperrung des Bankkontos, Bezahlung diverser Rechnungen usw.

Ich habe ALLES allein gemacht. Und nun hatte ich das Nachlassgericht aufgefordert, weil der Nachlasspfleger ja so "fleissig" war, ihn bitte zu entlassen und die benötigten Papiere mir zuzusenden, damit ich eine Erbschaftssteuererklärung machen könnte.

Das Resultat.: Der Nachlasspfleger stellte mir seine Honorrarrechnung in Höhe von 11000 Euro zu. Dies wollte er sich aus dem Nachlass nehmen, desweiteren sollte es keine Abschlussrechnung geben, die Haftung würde er auch nicht übernehmen, weitere Nachlassschulden haben wir dann selbst zu tragen.

Kann der Nachlasspfleger einfach 3.5% vom Gesamtnachlass nehmen? Ich finde das als zu viel, weil er nichts gemacht hat.

Wie kann ich mich wehren? Wie wird der Nachlasspfleger vergütet, vielleicht nach Zeit/Arbeitsaufwand?

Danke für eure Hilfe.

Gruß

Helga51

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

3,5 % vom Gesamtnachlass - das hört sich eigentlich nicht überteuert an, schließlich verbleiben da noch knapp 300.000,- €.
Die Frage wäre ja eher gewesen, ob nach § 1960 überhaupt ein Bedürfnis nach einem Nachlasspfleger bestanden hätte, aber da hättet ihr eher vor 5 Jahren etwas unternehmen müssen und nicht erst so spät.

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

guckst du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Nachlasspflegschaft

"Der Nachlasspfleger wird bei beruflicher Pflegschaftsführung nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) vergütet, wobei nach § 1915 BGB Abweichungen gegenüber den dortigen Vergütungsstundensätzen möglich sind. Bei einer ehrenamtlichen Führung der Pflegschaft besteht nur Anspruch auf Aufwendungsersatz (§ 1835 BGB )"

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Helga51
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 11x hilfreich)

Der Nachlasspfleger hat fast nix getan und kassiert nun die "fette" Kohle. Das empfinde ich mehr als ungerecht!

DerRaecher, wie hoch sind denn die Vergütungssätze?

Ich habe folgendes gefunden.:

Das Nachlassgericht hat die Aufsicht über den Nachlasspfleger (§§ 1962 , 1915 Absatz 1 , 1837 BGB ).
Es bestimmt - je nach Fachkenntnis des Pflegers sowie Unfang und Schwierigkeit der Pflegschaft - dessen Vergütung (§§ 1962 , 1915 Absatz 1 , 1836 - 1836e BGB)

11000 Euro für eine Nicht-Pflichterfüllung finde ich zu hoch. Der Nachlasspfleger wurde ausserdem vom Nachlassgericht bestimmt und ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht, dass ich auch ein Mitbestimmungsrecht habe.

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo, erhebe Einspruch gegen diese Rechnung und teile dem Nachlassgericht alle Fakten mit. Auch ein Nachlasspfleger muss eine Schlussrechnung aufmachen und alle seine Aufwendungen belegen. Er kann nicht einfach, nur weil er vom Gericht benannt wurde, pauschal fürs Nichtstun ,Geld kassieren.

6x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Helga51
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Annaminna,

ich werde mein Glück versuchen und Einspruch erheben und dem Nachlassgericht eine Schilderung des Falls unterbreiten.

Vielen Dank für deine Hilfe.

Gruß

Helga51

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Helga51
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

nach langem hin und her (Briefe/Telefonate) ist nun herausgekommen, dass der Nachlasspfleger eine Abschlussrechnung und seinen Senf zum Fall gegeben hat.

Er hatte sich selbst einen Stundenlohn von über 100 Euro gegeben, weil er es ja so schwer hatte und seine Arbeit so schwierig war...

Desweiteren hatte er in Stunden abgerechnet, das waren so um die 100 Stunden (ich frage mich was der Mann die ganze Zeit gemacht hat...)

Raus kam, dass er nun 15000 Euro wollte, das Nachlassgericht bestätigte seine Vergütung und es gab keine Einwände.

Kann ich nichts gegen machen...ich muss bluten...

Ich warne nur JEDEN, der auch sowas durchmacht.: Macht einen Vertrag mit dem Nachlasspfleger, welche Art von Arbeit er macht, welchen Stundenlohn er verlangt und wie lange er dafür brauch. Danach SOFORT entlassen sonst nimmt er euch aus wie eine Weihnachtsgans...

Mit diesen abschliessenden Worten wünsche ich jedem von 123recht ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch...mir selbst ist die Freude daran vergangen.

Gruß

Helga51

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Swood
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

So ein Unsinn. Du kannst mit dem nichts vereinbaren. Du hast ihm wahrscheinlich unnötig das Leben schwer gemacht mit Briefen und anderen Sachen die du gemacht hast.
Wichtige Fakten hast du verschwiegen. Gab es ein Haus oder Grundbesitz. Was musste er ausser der Erbenermittlung noch machen. Warum hast du die Unterlagen nicht sofort vorgelegt?
Der Nachlasspfleger ist für alles was er macht privat haftbar. Der rennt nicht herum und macht Blödsinn. Ist viel zu teuer am Ende vom Tag.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Nach fast 9 Jahren ist so eine Antwort wenig hilfreich.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go598972-63
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Besser spät als nie :D
Oh auch schon wieder 4 Jahre her :)

1x Hilfreiche Antwort

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