Nachlasspflegerin

2. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
InesKeil
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlasspflegerin

Guten Tag,


evtl kann mir hier jemand helfen.
Der Onkel von meinem damaligen Freund,mit dem ich zwei Kinder habe und nicht verheiratet war,ist letztes Jahr verstorben.
Nun haben wir die Erbschaft ausgeschlagen(bekommen noch Post ob dies auch anerkannt wurde)aber die Nachlasspflegerin schrieb mir einen Brief mit der Aufforderung ihre Tätigkeiten von-bis zu bezahlen.
Ich habe schon einen Widerspruch geschrieben,nun kam als Antwort das ich Begründen sollte warum.

Da ich aber nun nicht mit dem Onkel meines damaligen Freundes verwandt bin verstehe ich dies nicht.

Sie schreibt etwas von einer Festsetzung des Gesamtbetrages und Zahlung auf das Konto....


Mit freundlichen Grüßen







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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Der Onkel von meinem damaligen Freund,mit dem ich zwei Kinder habe und nicht verheiratet war,ist letztes Jahr verstorben.Nun haben wir die Erbschaft ausgeschlagen(bekommen noch Post ob dies auch anerkannt wurde)...

Eine Auschlagungserklärung wird lediglich vom Nachlassgericht "entgegengenommen". Ob die Ausschlagung wirksam erfolgt ist, wird nur im Rahmen eines Erbscheinverfahrens geprüft.

Die Erbschaft wurde erst jetzt auschlagen? Weshalb? Die Ausschlagung muss form- um fristgerecht erfolgen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1944.html

-- Editiert von cruncc1 am 02.11.2016 20:47

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