Guten Tag,
evtl kann mir hier jemand helfen.
Der Onkel von meinem damaligen Freund,mit dem ich zwei Kinder habe und nicht verheiratet war,ist letztes Jahr verstorben.
Nun haben wir die Erbschaft ausgeschlagen(bekommen noch Post ob dies auch anerkannt wurde)aber die Nachlasspflegerin schrieb mir einen Brief mit der Aufforderung ihre Tätigkeiten von-bis zu bezahlen.
Ich habe schon einen Widerspruch geschrieben,nun kam als Antwort das ich Begründen sollte warum.
Da ich aber nun nicht mit dem Onkel meines damaligen Freundes verwandt bin verstehe ich dies nicht.
Sie schreibt etwas von einer Festsetzung des Gesamtbetrages und Zahlung auf das Konto....
Mit freundlichen Grüßen
Nachlasspflegerin
2. November 2016
Thema abonnieren
Frage vom 2. November 2016 | 19:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlasspflegerin
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. November 2016 | 20:45
Von
Status: Schlichter (7994 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitat:Der Onkel von meinem damaligen Freund,mit dem ich zwei Kinder habe und nicht verheiratet war,ist letztes Jahr verstorben.Nun haben wir die Erbschaft ausgeschlagen(bekommen noch Post ob dies auch anerkannt wurde)...
Eine Auschlagungserklärung wird lediglich vom Nachlassgericht "entgegengenommen". Ob die Ausschlagung wirksam erfolgt ist, wird nur im Rahmen eines Erbscheinverfahrens geprüft.
Die Erbschaft wurde erst jetzt auschlagen? Weshalb? Die Ausschlagung muss form- um fristgerecht erfolgen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1944.html
-- Editiert von cruncc1 am 02.11.2016 20:47
Und jetzt?
Schon
266.433
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten