Nachlassregelung, Beerdigungskosten, Pflegekosten

27. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Stefaxol
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlassregelung, Beerdigungskosten, Pflegekosten

Guten Tag.

Zum Sachverhalt:
Ich (35) ca. 2.500 Nettoenkommen, verh. und 1 Tochter, habe mit meinen Eltern (geschieden) seit Jahren keinen Kontakt und keine emotionale Bindung mehr.
Heute habe ich von Dritten erfahren, dass meine Mutter (55) mit geringen Überlebenschancen in ein Krankenhaus eingeliefert wurde. Es ist davon auszugehen, dass sie als pflegebedürftige Person in ein Pflegehem muss oder aber den Aufenthalt nicht überlebt.
Sie ist ohne finanzielle Mittel, erhält Grundsicherung und hat enorme Schulden (geschätzt ca. 15.000 Euro). Evtl. Versicherungen sind nicht vorhanden. Bargeld und Schmuck, Wertgegenstände, etc ebenso nicht.

Ich habe noch eine Schwester (37), verh. 2 Kinder, erwerbstätig. Meine Mutter hat noch vier Geschwister und ihre Mutter (70) lebt noch.

Das Erbe werde ich ausschlagen, ebenso für meine Ehefrau und Tochter.
Ich weiß, dass ich für die Beerdigungskosten zahlen muss.
Frage 1: Zu welchen Anteilen muss ich die Beerdigungskosten zahlen ?

Sollte meine Mutter ein Pfegefall werden, schreibt das Gesetzt vor, dass ich dazu verurteilt werden kann, dass ich für evtl. Pflegekosten aufkommen muss ?
Frage 2: ja oder nein (Wenn ja, zu welchen Anteilen) ?

Sollte meine Mutter sterben, so müsste ja die Wohnung gekündigt werden (Mietwohnung), diverse Anbieter und Versicherungen müssten Kündigungen erhalten, etc ? Ich bin weder involviert in das Leben meiner Mutter noch habe ich einen Durchblick. Daher werde ich diese Dinge nicht erledigen.
Frage 3: Kann ich per Gesetz dazu verpflichtet werden, bzw. muss ich für die Kosten aufkommen (zu welchen Anteilen) ?

Meine Absicht :
Sobald ich die Nachricht über den Tod erfahre, beabsichtige ich mir umgehend den Totenschein / Todesurkunde einzuholen, um beim Amtsgericht das Erbe für mich, meine Ehefrau und für meine Tochter abzulehnen. Weitere Maßnahmen möchte ich nicht treffen (Ausgenommen den Pflichtanteil der Beerdigung).
Frage 4. Kann ich dazu per Gesetz verpflichtet werden, weite Schritte / Maßnahmen zu treffen ? Welcher Kostenpunkt kommt hier auf mich zu ?

Letzte Frage: Unter welchen Umständen ist es möglich, nur minimale Kosten zu zahlen ? Besteht die Möglichkeit, die Kosten andersweitig zurückzuholen ?

Ich weiß, dass meine Fragen teilweise sehr erschreckend sind, abschließend möchte ich sagen, dass meine Eltern mir nie etwas gegeben haben (damit meine ich Liebe) und demnach sind sie heute für mich ein Hassobjekt. Umso mehr schmerzt es mich, auch noch finanziell für die aufkommen zu müssen.

Ich bitte um baldige Antwort, möglichst kompetent.

Vielen Dank

MfG
Stefaxol

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4508x hilfreich)

...Frage 1: Zu welchen Anteilen muss ich die Beerdigungskosten zahlen ?...
Die Bestattungskosten sind zunächst von den Erben zu bezahlen, nur wenn alle Erben ausgeschlagen haben, kannst du herangezogen werden (abhängig von deinem Einkommen).

...Sollte meine Mutter ein Pfegefall werden, schreibt das Gesetzt vor, dass ich dazu verurteilt werden kann, dass ich für evtl. Pflegekosten aufkommen muss ?
Frage 2: ja oder nein (Wenn ja, zu welchen Anteilen) ?...
Das ist möglich, ebenfalls abhängig von deinem Einkommen.

...Frage 3: Kann ich per Gesetz dazu verpflichtet werden, bzw. muss ich für die Kosten aufkommen (zu welchen Anteilen) ?...
Wenn du Fristgerecht ausschlägst, hast du damit nichts zu tun.

...Frage 4. Kann ich dazu per Gesetz verpflichtet werden, weite Schritte / Maßnahmen zu treffen ?...
Nein. Im übrigen gehört deine Ehefrau nicht zu den gesetzlichen Erben.
Sie muss lediglich die Ausschlagung mitunterschreiben, wenn eure Tochter minderjährig ist und ihr das gemeinsame Sorgerecht habt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefaxol
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.
Vielen Dank für die Antwort.
Zu 1: Die gesetzlichen Erben in der Rangfolge sind
1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der
eingetragene Lebenspartner,
2. die Kinder,
3. die Enkelkinder,
4. die Eltern,
5. die Großeltern und
6. die Geschwister.

Meine Mutter ist geschieden, daher kein Ehegatte mehr vorhanden.
Anschl. kommen die inder, davon gibt es zwei. Meine Schwester und mich. Wir beide werden das Erbe ablehnen. Enkelkinder gibt es drei, davon ist ene meine Tochter. Für die werde ich das Erbe ebenso ablehnen.
Ob meine Schwester so schlau ist, und dies für ihre Kinder macht, weiß ich nicht.
Ich meine aber, die Beerdigungskosten gehen zu Lasten der ehelichen Kinder, und das bin ich und meine Schwester. Stimmt dies so ??

Frage 2 hilft mir die Antwort leider nicht weiter.

Frage 3 denke ich auch so.

Frage 4 oki doki.

Vielen Dank.

Wenn weitere Antworten oder Ergänzungen sind, vielleicht sogar mit Quellenangabe, dann wäre ich echt happy. danke

0x Hilfreiche Antwort

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