Hallo,
folgender Fall, nochmal neu und angepasst geschrieben:
Mein Vater ist Anfang 2013 gestorben. Meine Mutter hatte seit 2011 mehrere Schlaganfälle. Ich hatte die Vorsorgevollmacht bis Ende 2015. Danach haben wir das einer gesetzlichen Betreuerin übergeben. Mein Vater hatte kein Testament. Meine Mutter hatte uns (meiner Frau und mir das Auto als Schenkung überlassen, da sie nicht mehr in der Lage war selbst zu fahren. Soweit so gut ... oder so schlecht, da ich dem Tod nichts Positives abgewinnen kann. Es gibt keine Immobilien, oder andere größere Wertgegenstände (ausser ein Motorrad). Meine Mutter hatte 2013 nach dem Tod meines Vaters die 35000 Euro (Restvermögen meines Vaters) auf ihr Konto überschreiben lassen.
Nun ist es so, dass jetzt nach drei Jahren die gesetzliche Betreuerin meiner Mutter ein Nachlaßverfahren eröffnet hat lassen, in dem meine Mutter zu Hälfte und ich zur Hälfte als Erbe in Frage kommen. Die Betreuerin hatte nun ein Nachlaßverzeichnis beim Amtsgericht eingereicht, welches ich auch in den nächsten Tagen vom Gericht bekommen werde.
Nun soll in diesem Verzeichnis eben das Motorrad, ein paar Uhren und eben auch das Auto stehen.
Ich frage mich nun, was damit bezweckt werden soll, wenn das Fahrzeug vor über zwei Jahren eine Schenkung meiner Mutter war. Das Verhältnis zur Mutter und vor allen Dingen der Betreuerin ist aufgrund diverser Vorkommnisse schlechter als schlecht, sodas eine Konversation nicht möglich ist.
Es macht mich stutzig, dass das Fahrzeug nun darin stehen soll, obwohl es eine Schenkung war. Nicht, dass ich nun die Hälfte des Wertes des Fahrzeuges zahlen muss und die ganze Sache nur ein weiterer negativer "Tritt" in unsere Richtung sein soll.
Über eine Info würde ich mich freuen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
-- Editier von Tri-City-Maniac am 23.06.2016 12:02
-- Editier von Tri-City-Maniac am 23.06.2016 12:47
Nachlaßverfahren/Erteilung gemeinsamer Erbschein - unklare Verhältnisse?
Schwierige Situation... Vermutlich hast du über die damalige Erbauseinandersetzung keine Belege, Zeugen o.ä.? War deine Mutter schon 2013 in der Situation, dass du gezwungen warst, die Vorsorgevollmacht zu benutzen?
Was ist mit dem Geld des Vaters passiert?
War das Auto auf deine Mutter zugelassen oder auf deinen Vater?
Ist deine Mutter in der Zwischenzeit auf staatliche Unterstützung angewiesen? Falls ja, können Schenkungen der letzten 10 Jahre zurück gefordert werden. Wenn das Auto allerdings zur Erbmasse gehörte, dann wäre es keine Schenkung.
Wenn du weder mit deiner Mutter noch mit der Betreuerin Kontakt aufnehmen kannst/willst, wäre dann ein Anwalt evtl. für euch eine Alternative? Der würde dann alles erledigen, falls nicht irgendwie festgestellt werden kann, dass eine Erbauseinandersetzung bereits vor 3 Jahren statt gefunden hat. Das scheint deine Mutter aber anscheinend auch nicht so zu sehen, sonst hätte sie evtl. bei der Betreuerin interveniert. Oder ist sie dazu gar nicht mehr in der Lage?
-- Editiert von Moicke am 23.06.2016 15:06
Und jetzt?
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