Guten Tag, Ihr Ratgeber,
Eine Frau, mit uns nicht verwandt, aber seit fast 50 Jahren in unserer Familie integriert hat uns 1998 eine stattliche Summe Geld gegeben um das alte Haus meiner Schwiegermutter abreißen und einen Neubau hinstellen zu können. Damals hat man einen Vertrag gemacht, in dem man die Summe als zinsloses Darlehen (zwecks evtl. Rückforderung) bezeichnet hat. Ebenfalls wurde in diesem Vertrag im Zusammenhang ein mietfreies Wohnrecht bis zu Ihrem Lebensende sowie das bei ihrem Lebenende die Darlehenssumme auf uns als Erbe übergeht, vereinbart. (diese Erbvereinbarung hat in dieser Form wie jetzt mittlerweilen bekannt, keinerlei Bedeutung)
Diese Frau verstarb Ende April07. Es wurde versäumt ein Testament zu machen. Diese Frau hat Stiefgeschwister, bzw. deren Nachfahren zu denen keinerlei Kontakt besteht.
Der "Darlehensvertrag" fiel dem Nachlassverwalter in die Hände.
Nun wird der gesammte Betrag von dem NLverw. bzw. beauftragten RA zurück gefordert.
Außer dem Grundbucheintrag über das Wohnrecht wurde aus gründen der erheblichen anfallenden Schenkungssteuer kein offizielles Thema daraus gemacht.
Sieht es tatsächlich so aus, das wir den kompletten Betrag zurüchzahlen müssen, oder kann der Betrag, z.B. duch eine nachträgliche Forderung einer Miete, oder Versorgung/Pflege der alten Frau (Gehbehinderung)reduziert werden, oder kann man die Erb-Vereinbarung doch geltend machen.
Danke für Eure Tips und Hilfen
Gruß
Hobbe
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"hobbe"
Nachlassverwalter fordert Darlehen zurück
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wer hat euch gesagt, dass der Darlehensvertrag ungültig ist? Der andere Anwalt?
Lasst den Vertrag von eurem Anwalt prüfen.
Man kann durchaus einen privaten Darlehensvertrag erstellen indem alles festgehalten wird (Rückzahlungskonditionen usw.). Frau X gibt euch die Summe x, dafür darf sie mietfrei wohnen. Also sozusagen ein Abwohnen der Darlehenssumme. Wurde das Wort "Restsumme" beim Versterben der Darlehensgeberin verwandt?
Wie alt ist denn der Vertrag?
Ich denke, ihr werdet auf keinen Fall ohne einen sachkundigen (Darlehensrecht/Erbrecht) Anwalt auskommen.
Schreibt dem anderen Anwalt, dass ihr die Sache zur Prüfung eurem Anwalt übergeben werdet der dann in dieser Sache auf ihn zukommen wird.
Hallo sika0304
herzlichsten Dank für Deine Reaktion.
Der Darlehensvertrag war zinslos und ohne Rückzahlung. Das Wort "Restsumme" wurde nicht verwendet.Wie oben erwähnt soll der Betrag nach dem Tode auf uns als "Erbe" übergehen. Der Vertrag wurde 1998 erstellt. Wir haben eine Rechtsschutzversicherung bei der Allianz. Diese hat nach Zusendung der Unterlagen den Fall nicht übernommen. Die Anlage wurde heute einem Rechtsanwalt übergeben, welcher sich erst einmal mit dieser Ablehnung auseinandersetzt.
Gruß
Hobbe
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"hobbe"
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Ihr wolltet Schenkungssteuer sparen und habt Euch dabei ein prächtiges Eigentor geschossen.
Ich sehe im Moment keinen Anhaltspunkt, warum die Rückforderung des Darlehensbetrages unberechtigt sein sollte.
Dennoch solltet Ihr natürlich den Rat eines Anwalts einholen. Vielleicht hat der nach Durchsicht der Akten noch Ansatzpunkte.
Das, was sika0304 dazu geschrieben hat, was man alles hätte machen können, ist durchaus richtig. Das Problem ist jedoch, Ihr habt es nicht so gemacht.
Wenn Ihr tatsächlich das Darlehen nicht mehr zurückzahlen müsst, dann fällt natürlich an Stelle der damals eingesparten Schenkungssteuer jetzt Erbschaftsteuer in gleicher Höhe an.
Die Erbschaftssteuer wäre doch jetzt ein absoluter Trost.
Gruß
Hobbe
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