Hallo,
ich wollte mich mal erkundigen. Folgende Sachlage, ich habe durch meinen Onkel eine gute Menge Geld geerbt, nur Geld nicht anderes. Über die ich momentan aber nicht verfügen darf da ich erst 21 bin. Im Testament steht erst die alleinige volle verfügung mit 27.
Also gibt es einen Nachlassverwalter, der für Wohnung, Lebensunterhalt, Auto usw. es halt nötig ist sich um mich ich sage mal kümmern soll.
Von dem Vermögen wurde mein Elternhaus gekauft was unter meinen Namen im Grundbuch steht. Das Haus soll dieses Jahr vermietet werden da ich es mir nicht leisten kann vom Unterhalt her, fange dieses Jahr eine Ausbildung an.
Meine Fragen:
1. Wenn das Haus vermietet ist, gehört mir das ganze Geld oder kann der Nachlassverwalter entscheiden was damit passiert?
2. Wenn ich einen Mietvertrag abschließe, kann ich das von mir aus machen oder muss da der Nachlassverwalter mit bei sein?
Weil hab schon Mieter gefunden die in 3 Monaten da einziehen würden, würden ihre jetzige Wohnung dann kündigen.
Kaution wird auch bezahlt.
Außerdem hab ich im Schuldnerverzeichnis angefragt, alles sauber.
Hab den momentanen Vermieter angerufen, haben immer pünktlich bezahlt und gab nie Probleme.
Hab Einkommensnachweise und Kontoauszüge bekommen, auch alles super.
Mein Nachlassverwalter ist 4 Wochen nicht da. Wegen Kindergarten, Schule und Kündigung der alten Wohnung müsste da aber solangsam was von meiner Seite kommen meinen sie.
Danke euch
Nachlassverwalter inwiefern?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ich bin der Vorerbe laut Testament.
Drinne steht:
Der Vorerbe ist von allen gesetzlichen Beschränkungen und Verpflichtungen befreit, soweit dies zulässig ist. Ihm stehen alle Rechte zu, die ihm nach dem Gesetz zustehen können, einschließlich des Rechtes auf Verzehr des Nachlassen.
Dann steht zum Testamentvollstrecker drinne:
Er ist Testamentvollstrecker und Vermögenverwalter.
Meinen Erbteil zu verwalten bis ich 27 bin.
Der Testamentvollstrecker ist in der Eingehung von Verbindlichkeiten für den Nachlaß nicht beschränkt und von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Und jetzt was wichtiges:
Die Erträge des Nachlasses unterliegen der Verwaltung des Testamentvollstreckers.
Zählen dazu auch die Mieteinnahmen?
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Die Mieteinnahmen sind Erträge aus dem Nachlass und unterliegen daher der Testamentsvollstreckung.
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Das Haus vermieten kann ich aber selber?
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