Nachlassverwalter - ja oder nein?

2. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
kreuzviertel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlassverwalter - ja oder nein?

Guten Morgen,

ich möchte kurz meinen Fall schildern.
Meine Fragen dazu lauten:
-wen sollte ich mir ins Boot holen zwecks Beratung?
-ich würde am liebsten einen Nachlassverwalter einsetzen lassen. Würde sich dies im genannten Fall anbieten?

Ich (50) lebe in einer Entfernung 150km von meiner verstorbenen Mutter.
Meine Mutter ist mit Mitte 60 frühpensioniert verstorben, sie hat gut verdient und damit sehr die Familie unterstützt.
Das Testament wird voraussichtlich im Januar eröffnet. Ich bin als Alleinerbe im Testament genannt. Mutter besaß ein Einfamilienhaus auf zwei Etagen, welches von ihr und ihrer Schwester (Mitte 70) und der Großmutter (90+ / Pflegefall) bewohnt werden. Im Testament haben die Schwester und Großmutter ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen. Sie zahlen keine Miete.

Es bestehen vier Kredite bzw. Verbindlichkeiten.
PKW Finanzierung, Kredit Restsumme 13.600 mit mtl. 90 Euro Tilgung, Restwert PKW ca. 13.000.

3 Kredite (30.000, 30.000, 35.000) mit jeweils 2,3 % Zinssatz. Laufzeitbindung für den Zinssatz unterschiedlich (2022,2024,2027).
Laufzeiten der Kredite ebenfalls unterschiedlich, teilweise bis 2047. Keine Zwischentilgungsoptionen.
Laufend:
Tilgung: 600 mtl
Zinsen: 180 mtl.
Dagegen steht das Haus. Grundstückswert 130.000, Hauswert 170.000.
Gutachten nach Wohnungsbrand aus 2017 ohne Berücksichtigung der Wohnrechtssituatiuon.
Ansonsten keinen weiteren Sach- und Geldwerte.
Vor dem Tod meiner Mutter hat sie mir auf dem Papier ausgerechnet, dass die monatliche Belastung des Hauses bzw. der Familie bei 1400 Euro liegt, dies umfasst wirklich alles, angefangen bei Strom und Wasser bis hin zur Grundbesitzabgabe. Laut Testament sollen Großmutter und die Schwester die Nebenkosten tragen, was sie aber finanziell nicht können.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung oder Einschätzung.
Herr X.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Ich kann hier keinen Grund für eine Nachlasspflegschaft erkennen.

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#2
 Von 
kreuzviertel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Ich kann hier keinen Grund für eine Nachlasspflegschaft erkennen.


hallo, ich benötige keine Nachlasspflegschaft sondern einen Nachlassverwalter. Daher frage ich mich, ob sich ein solcher lohnt.

Denn ich frage mich, ob ich zu Lebzeiten noch alles abbezahlen kann und ob ich mich damit nicht übernehme. Die Wohnung ist ja nicht durch Miete abgesichert.

Ich könnte so der Erbhaftung entgehen.


-- Editiert von kreuzviertel am 02.01.2021 13:09

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Daher frage ich mich, ob sich ein solcher lohnt.


Wenn Du den bezahlen kannst, kannst Du ihn gerne engagieren. Auch wenn das Nachlassgericht auf Deinen Antrag hin einen Nachlassverwalter einsetzen würde, musst Du ihn bezahlen.

Zitat:
Ich könnte so der Erbhaftung entgehen.


Der Nachlassverwalter kann auch nicht wirklich etwas anderes machen als Du selbst. Letztlich dürfte ein Gespräch mit der Bank zielführender sein als die Einsetzung eines Nachlassverwalters.

Alternativ könntest Du das Erbe ausschlagen und stattdessen den Pflichtteil fordern.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von kreuzviertel):
hallo, ich benötige keine Nachlasspflegschaft sondern einen Nachlassverwalter.

Sorry, ich meine natürlich Nachlassverwalter. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kreuzviertel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Daher frage ich mich, ob sich ein solcher lohnt.


Wenn Du den bezahlen kannst, kannst Du ihn gerne engagieren. Auch wenn das Nachlassgericht auf Deinen Antrag hin einen Nachlassverwalter einsetzen würde, musst Du ihn bezahlen.

Zitat:
Ich könnte so der Erbhaftung entgehen.


Der Nachlassverwalter kann auch nicht wirklich etwas anderes machen als Du selbst. Letztlich dürfte ein Gespräch mit der Bank zielführender sein als die Einsetzung eines Nachlassverwalters.

Alternativ könntest Du das Erbe ausschlagen und stattdessen den Pflichtteil fordern.


ok, Pflichtteil bezieht sich doch auch auf die Schulden, oder?

ich dachte halt nur, dass ich durch den Nachlassverwalter 1) aus der Haftung bin und 2) die Mühen und Sorgen mit den Schulden los bin.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kreuzviertel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat (von kreuzviertel):
hallo, ich benötige keine Nachlasspflegschaft sondern einen Nachlassverwalter.

Sorry, ich meine natürlich Nachlassverwalter. ;)


ich dachte immer, dass ein Nachlassverwalter Sinn macht,
a) um aus der Haftung zu sein.
b) Unterstützung zu erhalten, wenn man es selber nicht bewältigen kann.
Denn ich weiß nicht wie man mit der Bank verhandeln sollte. Ich kenne mich schlichtweg nicht aus.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
a) um aus der Haftung zu sein.


Das ist ja im Prinzip richtig. Wenn das greift, ist aber nichts mehr vom Erbe da. Solltest Du das ernsthaft befürchten, kannst Du besser den Pflichtteil fordern. Der beträgt grob überschlagen 100.000€.

Zitat:
b) Unterstützung zu erhalten, wenn man es selber nicht bewältigen kann.


Die bekommst Du, allerdings ist das wie schon dargestellt nicht kostenlos.

Es stellt sich z.B. die Frage, ob Du das Wohnrecht überhaupt gewähren musst. Es könnte hier § 2318 Abs. 3 BGB greifen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kreuzviertel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
a) um aus der Haftung zu sein.


Das ist ja im Prinzip richtig. Wenn das greift, ist aber nichts mehr vom Erbe da. Solltest Du das ernsthaft befürchten, kannst Du besser den Pflichtteil fordern. Der beträgt grob überschlagen 100.000€.

Zitat:
b) Unterstützung zu erhalten, wenn man es selber nicht bewältigen kann.


Die bekommst Du, allerdings ist das wie schon dargestellt nicht kostenlos.

Es stellt sich z.B. die Frage, ob Du das Wohnrecht überhaupt gewähren musst. Es könnte hier § 2318 Abs. 3 BGB greifen.


Das Wohnrecht muss ich moralisch einräumen, es handelt sich um die pflegebedürftige Oma und die Tante.

Noch mal zum Pflichtteil. Wie berechnest du die 100.000 Euro? Was passiert mit den Schulden?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von kreuzviertel):
Das Wohnrecht muss ich moralisch einräumen, es handelt sich um die pflegebedürftige Oma und die Tante.

Moral zählt nicht.
Zitat:
Wie berechnest du die 100.000 Euro?

Immobilie EUR 300.000 minus ca. EUR 100.000 Schulden = EUR 200.000. Die Hälfte davon ist EUR 100.000 (=Pflichtteil).
Zitat:
Was passiert mit den Schulden?

Den Nachlass erbt derjenige, der Erbe wird, wenn der Sohn das Erbe ausschlägt. Dazu gehören auch die Schulden.

P.S.: Bitte auf "Antworten" klicken und nicht auf "zitieren". ;)

-- Editiert von cruncc1 am 03.01.2021 17:46

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

doppelt


-- Editiert von cruncc1 am 03.01.2021 17:46

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Das Wohnrecht muss ich moralisch einräumen, es handelt sich um die pflegebedürftige Oma und die Tante.


Dann solltest Du keinen Nachlassverwalter einsetzen, denn der wird die Gewährung des Wohnrechtes möglicherweise verweigern.

Auch wenn Du meinem Hinweis folgst, d.h. das Erbe ausschlägst und stattdessen den Pflichtteil forderst, werden Tante und Oma wahrscheinlich kein Wohnrecht erhalten.

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