Nachlassverwaltung / Nachlassinsolvenz

27. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
ineedhelp123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlassverwaltung / Nachlassinsolvenz

Hallo alle,

Ich stehe vor einer, für mich ziemlich großen, Katastrophe. Durch einen Fehler meinerseits habe ich das Erbe meines Vaters nicht fristgerecht ausgeschlagen. Er ist 08/2022 verstorben und davon habe ich im März diesen Jahres erfahren. Seit meiner Kindheit hatte ich keinerlei Kontakt zu ihm. Ich habe weder Sterbeurkunde noch einen Erbschein.
Nun ist es so, dass er ziemlich viele Schulden hinterlassen hat. Im Briefkasten befanden sich unter anderem auch 2 Vollstreckungsbriefe. In seine Wohnung komme ich aktuell nicht rein, da der Vermieter das Schloss ausgetauscht hat, er verlangt dennoch Mietrückstände und droht schon mit Schadensersatz, wenn nicht bald eine Abnahme erfolgt. Außerdem hat mein Vater noch eine Garage und wohlmöglich auch ein Auto?
Ich bin mit den ganzen Verantwortlichkeiten und Schulden sehr überfordert und kann auch nicht so schnell zur Wohnung von ihm fahren, da ich kein Auto besitze und die Stadt weiter von mir entfernt ist. Ich bin am Sonntag mit Bus und Bahn hingefahren und war 3,5h unterwegs.
Meine Freunde haben auch kein Auto und weitere Familie, die mich unterstützen könnte, gibt es nicht mehr. Dazumal fange ich bald einen neuen Job an und ich weiß garnicht wie ich das alles allein regeln soll ohne, dass etwas hinten runter fällt und ich die Konsequenzen dafür zu tragen habe. Ja, durch meinen Irrtum bzw. meiner eigenen Dummheit habe ich das Erbe nicht ausgeschlagen, aber jetzt steh ich vor einem Berg, den ich nicht mal ansatzweise allein stemmen kann.
Über die Möglichkeit der Nachlassinsolvenz habe ich mich online informiert. Meine Frage ist aber, kann ich mit meinem Hintergrund und der Vermutung(!) der Überschuldung einen Antrag überhaupt stellen? Oder geht das nur, wenn feststeht, dass es 100%ig eine Überschuldung gibt?
Ich bin so ratlos und habe Angst. Vielleicht kann mir hier jemand einen guten Tipp geben.
Sollte etwas unklar sein, dann kann ich es gern erläutern.
Vielen Dank!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8257 Beiträge, 4561x hilfreich)

Ich würde empfehlen, sofort einen Anwalt einschalten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17082x hilfreich)

Zitat (von ineedhelp123mitglied):
Ich bin mit den ganzen Verantwortlichkeiten und Schulden sehr überfordert

Wieviele Gläubiger außer dem Vermieter haben denn schon Forderungen an Dich persönlich gestellt?

Zitat (von ineedhelp123mitglied):
und droht schon mit Schadensersatz, wenn nicht bald eine Abnahme erfolgt.

Wie jetzt? Die Wohnung ist seit zwei Jahren unbewohnt, der Hausrat des Vaters befindet sich immer noch darin und der Vermieter hat bislang nichts unternommen?
Krass

Zitat (von ineedhelp123mitglied):
Über die Möglichkeit der Nachlassinsolvenz habe ich mich online informiert.

Gibt es denn überhaupt nennenswertes Vermögen? Wenn nein, dann wird der Antrag auf Nachlassinsolvenz ohnehin mangels Masse kostenpflichtig abgewiesen.

Alternativ gibt es dann die Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB)

-- Editiert von User am 27. August 2024 20:34

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TobiM78
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von ineedhelp123mitglied):
Durch einen Fehler meinerseits habe ich das Erbe meines Vaters nicht fristgerecht ausgeschlagen. Er ist 08/2022 verstorben und davon habe ich im März diesen Jahres erfahren.


Wie hat man "davon erfahren"?
Durch einen Brief des Nachlassgerichtes, irgendetwas schriftliches?
Wenn nein, hat die Frist zur Ausschlagung evtl. noch gar nicht begonnen.
Ein Anwalt wird das am besten klären können. Bis dahin gilt: Finger weg von allem, was dem Erblasser gehörte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17082x hilfreich)

Und dem Vermieter sollte man deutlich machen, dass er nur dann eine Chance hat überhaupt nur einen einzigen Euro zu bekommen, wenn er kooperativ ist. Nur wenn Du in der Wohnung Kontoauszüge findest möglichst mit einem Guthaben oder aber Hinweise darauf, dass es noch irgendwo einen PKW gibt, dann gibt es irgendein verwertbares Vermögen, von dem er etwas abbekommen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ineedhelp123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Wieviele Gläubiger außer dem Vermieter haben denn schon Forderungen an Dich persönlich gestellt?

Aktuell sind es 2. Einmal der Vermieter und einmal eine Firma, bei denen man Garagen mieten kann. In Briefen hab ich aber noch andere Gläubiger gefunden.

Zitat:
Wie jetzt? Die Wohnung ist seit zwei Jahren unbewohnt, der Hausrat des Vaters befindet sich immer noch darin und der Vermieter hat bislang nichts unternommen?
Krass

Ja, so sieht es zumindest aus. In die Wohnung komme ich nicht rein, da das Schloss ausgetauscht wurde. Ich könnte ihn fragen, ob er mir Zugang verschafft. Aber ich weiß eigentlich bei jedem Schritt nicht, ob das richtig wäre oder ob ich mir ins eigene Fleisch schneide.

Zitat:
Gibt es denn überhaupt nennenswertes Vermögen? Wenn nein, dann wird der Antrag auf Nachlassinsolvenz ohnehin mangels Masse kostenpflichtig abgewiesen.

Ich habe eine Art Sparkonto (nehm ich an) durch Kontoauszüge entdeckt. Der letzte Wert waren um die 3700 EUR+... aber ich weiß natürlich nicht was noch so an Konten bzw in der Wohnung schlummert. Ein vorhandenes Auto könnte man auch zu Geld machen, wenn er eins hat. (Ich gehe davon aus, da er eine Garage gemietet hat.)
Ich weiß halt auch garnicht wo ich bei diesem ganzen Kram anfangen soll. Ich glaube ein Anwalt wär die beste Option, denke ich...

Zitat:
Wie hat man "davon erfahren"?
Durch einen Brief des Nachlassgerichtes, irgendetwas schriftliches?

Ja es kam ein Brief. Nunja... eigentlich 2 separate. Einmal für das Erbe meiner Oma (die ebenfalls verstorben ist, dort sollte ich als Nachfolger meines verstorbenen Vaters eingesetzt werden. Und dann kam noch ein separater Brief für das Erbe meines Vaters. Ich habe dummerweise gedacht die beiden Briefe gehören zusammen (kamen im Abstand von nur einer Woche) und das Erbe meiner Oma angenommen, aber das meines Vaters nicht ausgeschlagen.... Die Frist ist also schon längst verstrichen, leider.


Wie ihr seht, ganz schön verzwickte Sache und ich weiß einfach nicht wie ich vorgehen soll bzw. was jetzt überhaupt Priorität hat... Termin für eine Erstberatung beim Anwalt hab ich angefragt....




0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124468 Beiträge, 40364x hilfreich)

Da sollte man sich einen versierten Anwalt suchen der da unterstützt.



Zitat (von hh):
Die Wohnung ist seit zwei Jahren unbewohnt, der Hausrat des Vaters befindet sich immer noch darin und der Vermieter hat bislang nichts unternommen?

Doch, er hat (illegalerweise) das Schloss getauscht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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