Nachlassverwaltung

30. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Feldlerche
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 17x hilfreich)
Nachlassverwaltung

hallo zusammen
Ein voraussichtlicher Erblasser möchte bezgl. der Erbengemeinschaft einen Beteiligten die Nachlassverwaltung übergeben. Dazu die Fragen:
- Kann die Beauftragung ausserhalb des Testaments durch eine separates Dokument verfügt werden, maschinenschriftlich mit (beglaubigter) Unterschrift ohne Notar und/oder Rechtsanwalt?
- Wann, wo und in welcher Form ist diese Vollmacht den Beteiligten oder dem N-Gericht bekanntzugeben?
- Kann der Verwalter für diese Tätigkeit eine Aufwandentschädigung aus dem Nachlass geltend machen und in welcher (üblichen) Höhe?

danke für eine Info

-- Editiert von Feldlerche am 30.05.2019 12:16

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
hallo zusammen
Ein voraussichtlicher Erblasser möchte bezgl. der Erbengemeinschaft einen Beteiligten die Nachlassverwaltung übergeben.

Dazu ernennt man einen Testamentsvollstrecker.
Zitat:
- Kann die Beauftragung ausserhalb des Testaments durch eine separates Dokument verfügt werden,

Ja.
Zitat:
maschinenschriftlich mit (beglaubigter) Unterschrift ohne Notar und/oder Rechtsanwalt?

Ein privatschriftliches Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden.
Zitat:
- Wann, wo und in welcher Form ist diese Vollmacht den Beteiligten oder dem N-Gericht bekanntzugeben?

Das ist ebenfalls ein Testament und im Fall des Todes dem Nachlassgericht abzuliefern oder man gibt die Verfügung in die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht (Kosten EUR 75,00).
Zitat:
- Kann der Verwalter für diese Tätigkeit eine Aufwandentschädigung aus dem Nachlass geltend machen und in welcher (üblichen) Höhe?

Ja.

-- Editiert von cruncc1 am 30.05.2019 21:06

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