hallo zusammen
Ein voraussichtlicher Erblasser möchte bezgl. der Erbengemeinschaft einen Beteiligten die Nachlassverwaltung übergeben. Dazu die Fragen:
- Kann die Beauftragung ausserhalb des Testaments durch eine separates Dokument verfügt werden, maschinenschriftlich mit (beglaubigter) Unterschrift ohne Notar und/oder Rechtsanwalt?
- Wann, wo und in welcher Form ist diese Vollmacht den Beteiligten oder dem N-Gericht bekanntzugeben?
- Kann der Verwalter für diese Tätigkeit eine Aufwandentschädigung aus dem Nachlass geltend machen und in welcher (üblichen) Höhe?
danke für eine Info
-- Editiert von Feldlerche am 30.05.2019 12:16
Nachlassverwaltung
30. Mai 2019
Thema abonnieren
Frage vom 30. Mai 2019 | 11:53
Von
Status: Beginner (95 Beiträge, 17x hilfreich)
Nachlassverwaltung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. Mai 2019 | 21:05
Von
Status: Richter (8047 Beiträge, 4510x hilfreich)
Zitat:hallo zusammen
Ein voraussichtlicher Erblasser möchte bezgl. der Erbengemeinschaft einen Beteiligten die Nachlassverwaltung übergeben.
Dazu ernennt man einen Testamentsvollstrecker.
Zitat:- Kann die Beauftragung ausserhalb des Testaments durch eine separates Dokument verfügt werden,
Ja.
Zitat:maschinenschriftlich mit (beglaubigter) Unterschrift ohne Notar und/oder Rechtsanwalt?
Ein privatschriftliches Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden.
Zitat:- Wann, wo und in welcher Form ist diese Vollmacht den Beteiligten oder dem N-Gericht bekanntzugeben?
Das ist ebenfalls ein Testament und im Fall des Todes dem Nachlassgericht abzuliefern oder man gibt die Verfügung in die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht (Kosten EUR 75,00).
Zitat:- Kann der Verwalter für diese Tätigkeit eine Aufwandentschädigung aus dem Nachlass geltend machen und in welcher (üblichen) Höhe?
Ja.
-- Editiert von cruncc1 am 30.05.2019 21:06
Und jetzt?
Schon
268.121
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten