Nachlassverzeichnis - Auskunftspflicht?

20. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)
Nachlassverzeichnis - Auskunftspflicht?

Ein kinderloses Ehepaar ohne erbberechtigte Angehörige hat ein notarielles Testamen hinterlegt, in welchem der erlebende Ehepartner das gesamte Vermögen des Partners erbt.

Nun ist vom Notariat ein Grundbuchberichtigungsantrag und ein Nachlassverzeichnis zugesendet worden. Es wird darum gebeten beides ausgefüllet zurückzusenden. Beim Grundbuchberichtigungsschreiben steht, das diese Berichtigung kostenlos ist. Wie schaut das mit dem Nachlassverzeichnis aus? Entstehen hier Kosten?

Ist es im obigen Fall gesetzlich vorgeschrieben den Nachlass anzugeben oder geschieht dies freiwillig? Wie gesagt es gibt sonst keine Erben. Bankguthaben + Beerdigungskosten wären zur Angabe einfach herauszufinden, aber wie soll der Wert einer Immobilie geschätzt werden?

Ich danke für Eure Hilfe.


Grüße

Bebbi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17082x hilfreich)

Die Erstellung des Nachlassverzeichnisses dient lediglich der Festlegung der Gebühren. Mir ist aber aus der Fragestellung heraus nicht klar, wofür Gebühren festgesetzt werden sollten. Ohne dass Gebühren anfallen, ist auch die Erstellung des Nachlassverzeichnisses nicht erforderlich.

Frag doch mal beim Notariat nach, wofür das Nachlassverzeichnis benötigt wird.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8258 Beiträge, 4561x hilfreich)

Mir ist aber aus der Fragestellung heraus nicht klar, wofür Gebühren festgesetzt werden sollten.
Das NG benötigt den Nachlasswert für die Testamentseröffnung. Hierfür fallen Gebühren an.

Da der Nachlasswert lediglich für die Gebührenberechnung des NG benötigt wird, genügen Ca-Werte. Man könnte sich auch bei der Immobilienabteilung einer einer ortsansässigen Bank erkundigen.

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4x Hilfreiche Antwort

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