Nachlassverzeichnis Notarkosten

31. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Al Crew
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlassverzeichnis Notarkosten

Hallo!
Ein notarielles Nachlassverzeichnis wurde erstellt. Eine Immobilie wurde vom Erblasser verschenkt, jedoch behielt er ein lebenslanges Nießbrauchsrecht.
Die Immobilie wurde vom ersten Gutachter zum Zeitpunkt des Erbfalls bewertet, ein zweiter Gutachter bewertete die Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung und berechnete den Missbrauchswert.
Der Notar berechnet in seiner Rechnung sowohl den Wert der Immobilen zum Erbfall als auch den Wert zum Schenkungszeitpunkt und dazu den Wert vom Nießbrauch.
Dürfen diese 3 Werte in die Kostenrechnung einfließen?
Vielen Dank für eine Antwort!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 963x hilfreich)

Die Wertberechnung bei einem notariellen Nachlassverzeichnis ist stark umstritten. Entsprechend ist die Frage nicht mit einem klaren ja oder nein zu beantworten.
Erscheint die Rechnung zu hoch, kann Überprüfung durch das zuständige Landgericht beantragt werden (müsste auf der Rechnung draufstehen). Das Verfahren kostet keine Gerichtsgebühren.

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