Nachlassverzeichnis Pflichtanteil - Darlehensschulden inklusiver Zinsen (Passiva)

9. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
Reiner12345
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlassverzeichnis Pflichtanteil - Darlehensschulden inklusiver Zinsen (Passiva)

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Die enterbte Tochter fordert Ihren Pflichtanteil ein.

Hinterlassen wurde eine Immobile (vermietet) inklusiver noch offener Darlehen.
Immoblienwerte wurde bereits ermittelt und die Bank hat mir die Auflistung der Restschuld des noch offenen Darlehens mitgeteilt

Im folgenden exemplarisch:
Darlehensbetrag (01.09.2017): 165.000€
Restschuld (Stichtag Totd 01.07.2023): 130.000€
Gezahlte Zinsen im Zeitraum (01.09.2017 - 01.07.2023): 15.800€

Meine Frage:
Wird im Nachlassverzeichnis unter Passiva NUR die Restschuld aufgelistet, oder auch die bereits gezahlten Zinsen?

Also:
1. Erblassschulden = 130.000€ (ohne Berücksichtung der Zinsen)
oder
2. Erblasschulden = 130.000€ + 15.800€
oder
3. Erblasschulden = 130.000€ + noch anfallender Zinsen bis Zinsbindungsende

Leider habe ich nach langer Recherge im Internet Fall 1 und Fall 2 gefunden. Was ist denn nun korrekt?

Danke schonmal im voraus.




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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48388 Beiträge, 17071x hilfreich)

Zitat (von Reiner12345):
Wird im Nachlassverzeichnis unter Passiva NUR die Restschuld aufgelistet

Ja, also Variante 1 ist richtig.

Zitat (von Reiner12345):
Leider habe ich nach langer Recherge im Internet Fall 1 und Fall 2 gefunden.

Variante 2 hast Du im Internet gefunden? Wo denn? Dass so etwas in einem Fachartikel behauptet wird, kann ich mir nur schwer vorstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Reiner12345
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh,
danke für die schnelle Antwort und sorry für die späte Rückmeldung.

Deine Antwort macht ja auch Sinn. Vielleicht habe ich den Wortlaut auf diveresen Seiten falsch verstanden. Man macht dies ja zum Glück nicht jeden Tag.

Hier die Quellen/Fachartikel oder wie man das auch immer bezeichnet:

Quelle 1: https://www.groll-gross-steiner.de/erbrecht-erbschaftsteuerrecht/erbrechtsinformationen/pflichtteilsberechnung/
Unter Kapitel "Beispiele für abzugsfähige Schulden:"
- "Darlehen mit dem Stand am Todestag nebst angefallener Zinsen. [...]"

Quelle 2: https://www.kbm-legal.com/rechtsberatung/erbrecht/pflichtteil/pflichtteilsberechnung.html
"Die Passiva betreffen alle Schulden des Erblassers an seinem Todestag. Dazu zählen zum Beispiel Beerdigungskosten, Darlehen inklusive angefallener Zinsen oder auch Steuerschulden."

Quelle 3: https://www.erbrechtexperte.de/nachlasswert-nachlassverzeichnis.html
Weitere Erblasserschulden sind:
"noch offene Darlehensverbindlichkeiten einschließlich Zinsen,"

-> Mich verwirren eben diese Zinsen die oft neben den Darlehensverbindlichkeiten erwähnt werden.
Bei der Erbschaftssteuer bin ich mir zu 99% sicher, dass man diese Zinsen nicht berücksichtigt. Beim Pflichtanteil war ich mir eben nicht sicher


-- Editiert von User am 16. Dezember 2023 21:29

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48388 Beiträge, 17071x hilfreich)

Gemeint sind jeweils Zinszahlungen, die noch offen sind.

1x Hilfreiche Antwort

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