Erbe erteilt nach Aufforderung der Pflichtteilsberechtigten Auskunft, zahlt aber nicht. Pflichtteilsberechtigte reicht nun aufgrund dieser Aufstellung Klage ein. Was passiert, wenn Erbe z. B. noch nachträglich berechtigte Passiva abzieht, die dem Pflichtteilsberechtigten bei der Klage nicht bekannt waren, weil diese ja nicht aufgeführt waren. Muss der Pflichtteils-berechtigte dann einen Teil der Gerichts- und Anwaltskosten tragen, weil er ja nicht die eingeklagte Höhe erhält? Er konnte seine Klage ja nur nach der vorliegenden Aufstellung einreichen, oder ist er verpflichtet die Richtigkeit oder evtl. fehlende Positionen in der Aufstellung zu prüfen?
Nachlassverzeichnis
8. Dezember 2007
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Frage vom 8. Dezember 2007 | 21:26
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 3x hilfreich)
Nachlassverzeichnis
#1
Antwort vom 8. Dezember 2007 | 22:41
Von
Status: Lehrling (1238 Beiträge, 613x hilfreich)
Der Pflichtteilsberechtigte kann nicht prüfen und muss auch nicht prüfen. Wenn der Erbe einer unrichtige oder unvollständige Auskunft erteilt, geht dies nicht zu Lasten des Pflichtteilsberechtigten.
Und jetzt?
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